Tim hat zwischenzeitlich in einschlägigen Jagdzeitungen viel über Hundekrankheiten gelesen. Kann er denn sicher sein, dass der angebotene Welpe nicht an einer Krankheit leidet? Oder was passiert eigentlich, wenn sich herausstellt, dass der Eintrag in das Zuchtbuch nicht stimmt? Kann sich der Züchter dagegen verwahren, hierfür evtl. in die Haftung genommen zu werden? Was kann ich tun, wenn mein Hund einen „Mangel“ aufweist?

Für den Laien regelmäßig schwer nachzuvollziehen ist die rechtliche Würdigung solcher Abläufe, sobald Tiere involviert sind. Dies ist primär auf den Umstand zurückzuführen, dass Haustiere von ihren Haltern gewissermaßen als weiteres Familienmitglied angesehen werden. Ab diesem Moment gelten besondere Maßstäbe. Keineswegs ist dann noch irgendein beliebiger Hund oder eine X-beliebige Katze betroffen. Wenn solche Tierhalter dann über den ersten Teil der einschlägigen gesetzlichen Regelungen informiert werden, klingt das noch nachvollziehbar: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt.“ Der zweite Teil löst jedoch regelmäßig Irritationen aus: „Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ (§ 90a BGB)

Tim ist ganz verstört. Für ihn sind Tiere und vor allem der kleine Welpe ein Lebewesen, sein Hund. Und das ist doch etwas ganz anderes als nur eine Waschmaschine, die er sich in einem Elektromarkt kauft.

Andererseits möchte er schon wissen, welche Rechte er hat, wenn sich herausstellen sollte, dass sein neuer Begleiter ernsthaft krank ist. Schließlich hat er für einen gesunden Hund bezahlt. Für einen Tierhalter wie Tim ist es sicherlich viel einfacher bei einer Waschmaschine von Mängeln zu sprechen, als bei seinem sofort ins Herz geschlossenen Hundewelpen. Dennoch ist Tim keineswegs glücklich darüber, dass er – was sich erst Monate nach Kaufvertragsschluss herausstellte – leider ein Tier mit einem pathologischen Befund erworben hat.

Wie verhält es sich daher mit der Feststellung eines Mangels „an“ dem Welpen, fragt sich Tim und wendet sich an seinen Freund Jonas?

Jonas hat gerade das 2. Juristische Staatsexamen hinter sich und freut sich, das Erlernte anwenden zu können. Aus ihm sprudelt es nur so hinaus: „Tim, so einfach wie Du meinst, ist das mit einem Mangel nicht. Denn, bei der Bestimmung eines Mangels musst Du zunächst klären, ob das Vereinbarte oder für gewöhnlich zu Erwartende vom Istzustand abweicht. Sei bitte vorsichtig, denn es handelt sich um ein Lebewesen, einen Hund, und den kann man nicht klassifizieren wie eine Waschmaschine.“


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