Jäger Tim hat sich entschieden: Ja, ich möchte mir einen Hund kaufen. Tim träumt in Gedanken bereits davon, mit seinem treuen Jagdhelfer durch das Revier zu pirschen.
Tim weiß bislang aber nur, dass er einen Hund führen möchte. Die nächsten Fragen, die sich für Tim daher stellen, Welche Rasse möchte ich eigentlich? Welche Rasse passt zu dem von mir bejagten Revier? Allrounder oder Spezialist? Lang- oder Kurzhaar? Welches Geschlecht? hat er noch nicht beantwortet. Tim erhält von seinem Freund Jonas zudem den Tipp, dass er zunächst in Hunderassebüchern schmökern und sich nach seiner Entscheidung für eine bestimmte Rasse bei den jeweiligen Bundes-/ Landeszuchtverbänden nach einem zu erwartenden Wurf erkundigen soll. Fernerhin solle er sich hinsichtlich der Leistungsmerkmale der Eltern in den Jagdprüfungen sowie nach den Gesundheitsbescheinigungen erkundigen. Die relevanten Informationen zu den Zuchttieren und ihren Eltern fände er auf der Internetpräsenz des jeweiligen Zuchtverbandes unter Benennung des jeweiligen Zwingers.
Gesagt getan. Er weiß, was er möchte: Ein Kleiner Münsterländer soll es werden. Tim hat einen renommierten Züchter identifiziert und ist mit diesem in Kontakt getreten. Schließlich sind auch die Welpen gewölft. Der Züchter hat Tim über den Kaufpreis unterrichtet und der erste Besichtigungstermin ist fixiert. Tim ist ganz aufgeregt: er darf sich sogar seinen Hund aussuchen. Beim Züchter angekommen, mag er seinen Augen nicht trauen: Er sieht mehrere kleine Hündchen…und plötzlich…da ist ein kleines Fellbündel… mit großen Kulleraugen, weißem Kinnfleck und großen Pfötchen. Tim ist überwältigt und sagt: „Den nehme ich!“ Der Züchter hat keine Einwendungen und sagt zu Tim: „Sehr gerne! In vier Wochen können Sie ihn dann bei uns abholen.
Hat Tim jetzt bereits einen Kaufvertrag geschlossen? Mit seiner Freundin Tina, mit der er zusammenlebt, hat er nämlich noch gar nicht über die Anschaffung eines Hundes gesprochen.
Tim ist möglicherweise nicht einmal bewusst, dass durch sein emotional getragenes, ad hoc abgegebenes Angebot, den von ihm ausgesuchten Hund „zu nehmen“ (m. a. W. zu dem genannten Kaufpreis kaufen zu wollen) und die korrespondierende Erklärung des Züchters, „gerne“ (m. a. W. das Angebot annehmen zu wollen), ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Denn Tim war im Vorfeld der Begegnung über den Kaufpreis (d. h. die Konditionen) für den Erwerb eines Welpen informiert worden. Hiernach wurde das Kaufobjekt durch Tim ausgesucht, damit bestimmt. Und schließlich haben die Kaufvertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen dazu abgegeben. Die Voraussetzungen einer (Kauf-)Vertragsschließung liegen demnach vor. Für einen solchen Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine besondere Form (etwa die Schriftform) vor. D. h., dass der Kaufvertrag auch mündlich wirksam geschlossen werden kann.