Dem Jagdeiter wurde daraufhin von der zuständigen Behörde der Jagdschein und die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Die Rechtmäßigkeit der Entziehung wurde durch das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht bestätigt (vgl. (Aktenzeichen 7 B 11/20, Urt. vom 22.12.2020).

Auch, wenn man die Frage durchaus stellen muss, ob ein Hund, der eine 400 oder 500m Übernacht- oder Tagfährte im Rahmen der Brauchbarkeit gearbeitet hat, wirklich für Nachsuchen auf Drückjagden geeignet ist, so ist die Angelegenheit rechtlich klar. Die Hunde, die für die Nachsuche eingesetzt werden, müssen über eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung verfügen, nach der sie in dem eingesetzten Land brauchbar sind für die Nachsuche auf Schalenwild. Aber die Prüfung müssen sie haben. Das gleiche gilt für Stöberhunde. Auch diese Hunde müssen über eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung verfügen. Tun sie dies nicht und der Jagdleiter nimmt dies zu mindestens billigend in Kauf, riskiert er seinen Jagdschein.

Wenn Jagdleiter Meuten zur Jagd einladen, bei denen die Hunde keine eigene Matte haben, sondern auf Stroh liegen müssen und mit Signalfarbe eingesprüht werden als Ersatz für ein Signalhalsband, oder der Hund noch nicht einmal seinem äußeren Erscheinungsbild einer anerkannten Jagdhunderasse des JGHV ähnelt, spricht sehr viel dafür, dass der Jagdleiter es billigend in Kauf nimmt, dass nicht brauchbare Jagdhunde eingesetzt werden. In solchen Fällen spielt der Jagdleiter mit seinem Jagdschein. Lassen Sie sich deshalb, am besten vorab, nachweisen oder zu mindestens bestätigen, dass die eingesetzten Hunde brauchbar sind.

Wenn nun brauchbare Jagdhunde bei der Drückjagd eingesetzt werden, kann es immer dazu kommen, dass diese das Revier, in dem sie eingesetzt werden sollen, verlassen und in ein benachbartes Revier überjagen. Wenn Jagdhunde eingesetzt werden, lässt sich dieses vollständig nur mit umfangreichen und aufwändigen Maßnahmen verhindern (Kurzjagende Hunde, kein grenznaher Hundeeinsatz, Straßenpatrouille, die versuchen überjagende Hunde abzufangen, etc.). Wenn dann das Verhältnis zum Nachbarjäger nicht gut ist, sind juristische Auseinandersetzungen oft die Folge.

Foto: Inga Haase


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