Die Bewegungsjagd mit der hetzenden Hundemeute sowie mit arbeitsteilig, rudelartig oder stumm jagenden Hunden ist nach TierSchG und BJagdG verboten! Hundemeuten, die Wild bis zu seiner Erschöpfung hetzen, um es dann festzuhalten und ggf. reißen bevor der Jäger es abfangen kann, sind abzulehnen und mit waidgerechter Jagd und den Vorgaben des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Laut jagende und stöbernde Hunde ohne unmittelbaren Kontakt mit dem Wild ermöglichen diesem eine geordnete Flucht. So bleiben Rotten und Familienverbände erhalten. Das Aufspüren von krankem Wild durch den Hund zur Verkürzung seiner Leiden ist ein Hauptziel der Jagdhundeausbildung (Arbeit nach dem Schuss).

Bei jeder Bewegungsjagd müssen daher im Vorfeld für die Nachsuche entsprechende Nachsuchen-Gespanne in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Nachsuchen auf angeschossenes Wild sind immer durchzuführen. Treiber ohne Jagdschein dürfen kein Wild abfangen (töten), da bei Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten zum fachgerechten Töten von Wildtieren in der Regel nicht vorhanden sind. […]“

Wenn ich als Jagdleiter und -organisator eine klare Zieldefinition habe, kann und muss ich entsprechende Hunde und Hundeführer einbuchen:

  • Wir brauchen zuerst einmal fährtenlaute Hunde, die den vorstehenden Schützen das Wild möglichst weit vorab laut ankündigen.
  • Wir brauchen Hunde, die nicht zu schnell am Wild jagen und dieses nicht in Panik versetzen.
  • Wir brauchen eine gesunde Wildschärfe, um das z.T. wehrhafte Wild aus seiner sicheren Deckung zu drücken und ggf. krankes Wild sicherzustellen und zu binden.
  • Wir brauchen gut ausgebildete und geprüfte Hunde (und Hundeführer!), die belegen können, dass sie jagdlich brauchbar für derartige Zwecke sind.

So kann man schon relativ schnell die Eignung und Rassen eingrenzen, die Favoriten sind demnach ganz klar unsere Bracken, Dackel und Terrier, sowie die Wachtelhunde.

Andere Rassen können als gut ausgebildete und abgeführte Stöberhunde nur dann zum Einsatz auf Bewegungsjagden kommen, wenn diese ihre jagdliche Brauchbarkeit durch entsprechende Fachprüfungen und Leistungsnachweise (z. B. Spurlaut) für diese Jagdart belegen können.

Spätestens jetzt wird sich Protest regen und einige Jagdleiter werden zu Recht darauf hinweisen, dass es von diesen brauchbaren Hunden aber schlichtweg zu wenige gibt, und man daher auf andere Hunde ausweichen müsse...

Ist das wirklich so? Ist es richtig, ist es tierschutzkonform und am Ende auch dem Jagderfolg dienlich, somit scheinbar " um jeden Preis" einfach irgendwelche Hunde einzusetzen? Getreu dem Motto: "Besser unbrauchbare Hunde als gar keine...!“?


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