Großräumige Bewegungsjagden scheinen inzwischen zum "Schmelztiegel der Hundearbeit" zu verkommen. Hier können sich scheinbar alle Rassen, Formen und Farben jagdlich austoben. Um an Bewegungsjagden teilzunehmen, bedarf es offensichtlich keiner Qualifikation oder Eignung, weder von Mensch, noch von Tier... Ist das wirklich so? Welche Möglichkeiten habe ich als Jagdleiter?
Zuerst einmal lernen schon die Jungjäger in ihrer Ausbildung den Unterschied zwischen den verschiedenen Hunderassen, Jagdarten, den Einsatzmöglichkeiten von Vorstehhunden, Stöberhunden, Bauhunden, Apportierern und Schweißhunden.
- Wir haben nicht umsonst über Generationen Leistungszucht betrieben und unsere Jagdhunderassen zu diesen hohen, spezialisierten Standards hin entwickelt!
- Ich setze meinen Stöberhund auch nicht zum Vorstehen bei Niederwildjagden ein.
- Ein Vorstehhund hat nach meinem Verständnis generell auch nichts auf einer Stöberjagd zu suchen.
- Ein Bauhund nichts auf der Entenjagd, usw. ...
Mir ist sehr wohl bewusst, dass gerade bei uns in Deutschland die Möglichkeiten zur Hundearbeit in guten Niederwildrevieren rar gesät sind und daher verstärkt nach anderen Einsatzmöglichkeiten für diese Spezialisten gesucht wird.
Aber: Das ist oftmals weder effektiv noch von jagdlichem Erfolg gekrönt, geschweige denn tierschutzkonform!
Wenn man z. B. die Stellungnahme der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) liest, versteht man eigentlich sofort, auf welch dünnem Eis sich Jagdleitung und auch die entsprechenden Hundeführer bewegen, setzen sie derartige, ungeeignete Menschen und Hunde auf solchen Jagden ein:
„Bei Bewegungsjagden sollten die Hunde und Treiber so eingesetzt werden, dass sich das Wild geordnet zurückziehen kann. Panische Flucht ist zu vermeiden, um die Verletzungsgefahr für das Wild zu minimieren und das Ansprechen durch die Schützen zu ermöglichen. Der jagdliche Einsatz von Hunden im Rahmen von Bewegungsjagden erfordert gut ausgebildete Jagdhunde, die Gehorsam, Schussfestigkeit, Spur- bzw. Fährtenlaut und die geforderten Leistungen in einer Brauchbarkeitsprüfung der Länder, idealerweise im Rahmen einer Gebrauchsprüfung des JGHV, unter Beweis gestellt haben. Der Jagdleiter hat sich von den bestandenen Prüfungen der teilnehmenden Hunde zu überzeugen (Prüfungszeugnis).