Ist Cannabis ein berauschendes Mittel?

Ja, Cannabis ist ein Rauschmittel. Es enthält psychoaktive Substanzen, die eine berauschende Wirkung haben können. Die Hauptwirkstoffe in Cannabis sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC ist für die berauschende Wirkung verantwortlich.

Schnell gerät die Frage einer möglichen psychischen Erkrankung ins Blickfeld.

Zu psychischen Erkrankungen verweist die Kommentierung zur AWaffV auf die Fahrerlaubnis – Verordnung (FeV). (Steindorf Waffenrecht 11. Auflage 2022) (Man sieht hier einmal, wie die Vorschriften ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen können.)

Zu Suchterkrankungen wird dort auf Anlage 4 Bezug genommen: Missbrauch von Alkohol, Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen sowie Arzneimitteln bis hin zur Vergiftung.

Bei einer Suchterkrankung fehlt generell die persönliche waffenrechtliche Eignung, die Voraussetzung einer Waffenerlaubnis ist. Als Rauschgifte im Sinne des Waffengesetzes zählen alle Substanzen, welche Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind. Zu den berauschenden Mitteln können aber auch andere psychoaktive Substanzen zählen, deren Erwerb, Verkauf, Einfuhr etc. nicht durch Aufnahme in eine der Anlagen des BtMG verboten ist insbesondere Alkohol.

Wie kommt es in der Praxis durch die Behörde zu der Feststellung, dass ein Missbrauch vorliegt?

Kommt es z.B. zur Kontrolle aus Anlass eines Verkehrsunfalls und es wird durch Blutentnahme (Bei Vorliegen von Tatsachen, die den Verdacht auf bestimmte Verkehrsstraftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten lenken) festgestellt, dass Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann, dann kann die Behörde, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass aufgrund dieser Tatsachen die persönliche Eignung in Frage steht, die Beibringung eines Gutachtens verlangen.

Der Gutachter beantwortet dann die Fragen der Behörde dazu in seinem Gutachten. Anhand einer Blutentnahme kann der Gutachter nicht nur aktuellen Konsum feststellen, sondern es können auch Aussagen über die Häufigkeit des Konsums getroffen werden.

Foto: tim-foster/unsplash


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