Der Fall beschäftigt mittlerweile die Justiz seit 3 Jahren. Der Vorfall liegt mittlerweile mehr als 4 Jahre zurück.

Im Januar 2019 hatte ein niederländischer Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hatte. Der Jäger hatte zunächst durch Händeklatschen versucht, den Wolf davon abzubringen. Als dies nichts half, gab der Jäger einen Warnschuss ab. Als auch dies schließlich nichts half, tötete der Jäger den Wolf.

Daraufhin folgten umfangreiche Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft Potsdam klagte den Jäger vor dem Amtsgericht Potsdam an. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme sprach das Amtsgericht den Jäger schließlich frei. Die Staatsanwaltschaft wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und ging in die Berufung. Das Landgericht Potsdam bestätigte nun Anfang dieses Jahres den Freispruch des Jägers.

Man hatte schon die Hoffnung, dass vielleicht nun das Urteil des Landgericht Potsdam rechtskräftig würde. Aber die Staatsanwaltschaft Potsdam wollte auch dieses Urteil nicht akzeptieren und hat auch hiergegen Rechtsmittel eingelegt.

Das Urteil ist daher nach wie vor nicht rechtskräftig. Als letzte Instanz wird nun das Oberlandesgericht Brandenburg den Fall zu entscheiden haben. Dann werden hoffentlich grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Tötung des Wolfes zumindest für das Bundesland Brandenburg geklärt sein.

Aber wie stellt sich die Erlegung eines Wolfes nun rechtlich dar?

Gem. § 71 i.V.m. § 69 i.V.m. § 44 BNatSchG macht sich strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich einen Wolf tötet. Geschieht es fahrlässig, so handelt es immer noch um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 69 BNatSchG.

Vorsatz liegt dann vor, wenn der Jäger wusste, dass er einen Wolf tötet und dies auch wollte. Darüber, dass der niederländische Jäger hier wusste, dass er einen Wolf töten wird und dies auch wollte, gibt es keinen vernünftigen Zweifel. Er handelte also vorsätzlich.

Foto: pixabay/colfelly


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