Medikamente

Wer auf Medikamente angewiesen ist und diese zu festen Uhrzeiten nehmen muss, der sollte diese auch bei der Jagd dabeihaben. Denn diese Medikamente haben meist ein zeitliches Einnahmefenster, in welchem sie zu sich genommen werden müssen, fällt dieses Einnahmefenster auf die Zeit der Jagdausübung, dann sollten diese auch dabei sein.

Des Weiteren gibt es Menschen, welche zum Beispiel eine Insektenstichallergie haben und deshalb stets eine „Adrenalin-Fertigspritze" mit sich führen sollten. Die Jagd findet genau dort statt, wo sich Insekten wie Bienen oder Wespen aufhalten. Und da man mitten im Wald eher nicht so schnell Hilfe durch den Notarzt bekommt, wie es bei sich zu Hause der Fall wäre, solltest du dir zu helfen wissen.

Außerdem kann es sinnvoll sein, Kopfschmerztabletten mit sich zu führen. Denn mit plötzlich einsetzenden Kopfschmerzen auf der Jagd oder noch schlimmer Drückjagd (man darf den Stand nicht verlassen), leidet man und hat keine wirkliche Lust auf die Jagdausübung. Des Weiteren leidet natürlich die Aufmerksamkeit und die Konzentration.

Dokumente

Es gibt Dokumente, welche in Zusammenhang mit der Jagdausübung stets mitgeführt werden müssen.

Gemäß §15 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes gilt Folgendes:

„Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlagen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§25) vorzeigen."*

*Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html

Gemäß §38 Abs. 1 des Waffengesetzes gilt Folgendes:

„Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen: 1.seinen Personalausweis oder Pass und a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein..."**

**Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__38.html

Gemäß des Buches „Jagdrecht für die Jägerprüfung in Hessen von Wolf von Kopp-Colomb 2. Auflage Seite 84":

„...Diese Ausweispflicht bedeutet für den Jäger, dass Personalausweis oder Pass, Waffenbesitzkarte, Jagdschein und ggf. schriftliche Jagderlaubnis für Jagdgäste und bei entliehener Waffe den Beleg mit dem Namen des Überlassenes, des Berechtigten und dem Datum der Überlassung mitzuführen sind..."


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