Aber warum?

Hans und Karl sind dem Grunde nach als Gesamtschuldner aufgrund einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet worden, Hubert sämtlichen materiellen und immateriellen zukünftigen Schaden zu ersetzen, den er dadurch erlitten hat, dass er beim Einfangen der ausgebrochenen Rinder auf seine rechte Hand stürzte; ein Mitverschulden treffe ihn dabei nicht.

Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:

  1. Die Beklagten zu 1) und 2) [Anmerk. der. Verf.: Hans und Karl] haften dem Kläger auf Schadenersatz, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten anlässlich der am 2. Dezember 2009 in unmittelbarer Nähe des klägerischen Anwesens durchgeführten Treibjagd schuldhaft verletzt haben (§ 823 Abs. 1 BGB). Der Urheber einer besonderen Gefahrenlage, wie sie die Ausübung der Jagd darstellt, ist verpflichtet, die gebotenen Vorkehrungen zu treffen, um Dritte vor einem drohenden Schaden zu bewahren.

Für die Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Ausübung gefährlicher Sportarten, in die auch die Jagd einzubeziehen ist, gilt, dass sich alle Sportteilnehmer so verhalten müssen, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (…) sie haben gegen ihre Verpflichtung verstoßen, sich vor dem Beginn der Treibjagd darüber zu vergewissern, ob sich in den konkret zu durchjagenden Bereichen Nutztiere befanden, welche durch Schüsse oder durchstöbernde Hunde gefährdet werden konnten. Aufgrund dieser Pflichtverletzung kam es zum Ausbruch der Rinder, weil mindestens ein Jagdhund während der Treibjagd in die Rinderweide des Klägers lief und dadurch die drei Rinder in Panik versetzte, wodurch die Tiere schließlich die ordnungsgemäß vorhandene Einzäunung durchbrachen. Beim Versuch, die drei Rinder wieder einzufangen, stürzte der Kläger auf seine rechte Hand und zog sich einen komplizierten Splitterbruch der rechten Hand zu.

Zeugen hatten berichtet, dass verschiedene Jäger gesehen zu haben, wie diese die sich in Richtung des Anwesens von Hubert bewegt hätten, nachdem zunächst in der Nähe seines Hauses ein Schuss gefallen sei. Man hatte auch Hunde gesehen, die mit den Hundeführern zunächst unangeleint und später angeleint am Anwesen vorbeigingen.

Weitere Hunde waren direkt durch die Weide gelaufen und hatten die Rinder in Panik versetzt.


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