Patrick fragt sich zudem, ob sein Vater, der bereits seit mehr als 30 Jahren zur Jagd geht, überhaupt eine tatsächlich ausreichende Deckungssumme im Rahmen seines Versicherungsschutzes aufweist oder ob dessen Vertrag diesbezüglich einmal angepasst werden sollte.
Patrick überlegt, wie hoch denn die Deckungssumme der Versicherung sein muss. Sein Versicherungsmakler meinte, „die Deckungssumme könne gar nicht hoch genug sein“. „Hm, ja, das mag sein“, dachte sich Patrick auch, „aber die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie ist ja an die Deckungssumme gekoppelt. Also mein Papa, zahlt nie mehr als er muss.“ Patrick wendet sich an seinen Freund Sven, der studiert Rechtswissenschaften, „er muss es doch wissen“. Sven schlägt die Hände über den Kopf zusammen, als er von Patrick erfährt, dass sein Vater aus Kostengründen nur die Mindestversicherungssumme (€ 500.000 Personenschäden und € 50.000 Sachschäden) bei der Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. „Ist er verrückt? Stell Dir mal vor, ein Mitjäger im Alter von vielleicht 30 Jahren wird durch seinen Schuss berufsunfähig? Da können Schäden in Millionenhöhe entstehen!“ Patrick stockt der Atem.
Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, sollte man daher seinen Altvertrag entsprechend überprüfen und gegeben falls. unter Abwägung der Risiken und zu zahlenden Versicherungsprämie gut abwägen.
Patrick fragt sich daher ob er nicht auch aufgrund seines Welpen die Deckungssumme aufstocken lassen sollte. Was ist, wenn mein kleiner Welpe neugierig einem Fahrradfahrer hinterher läuft und „nur spielen will“, aber noch keine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat und sich der Schaden zudem nicht bei der Jagd ereignete. Es ist daher im Interesse des Hundeführers Patrick zu erfragen, ob Schäden durch seinen noch ungeprüften Jagdhund mitversichert oder zu welchen Bedingungen versichert werden.
Probleme können auch dadurch entstehen, wenn Patrick mit seinem Kumpel Tim gemeinsam zum Ansitz geht und sodann auf der Kanzel Tim Patrick bittet, dessen Fernglas einmal ausprobieren zu dürfen. Fällt das Fernglas Tim hinunter und wird beschädigt, kann sich die Reparatur- oder aber Schadenersatzsumme leicht auf € 1.000 - 2.000 belaufen.