Wer es dennoch selbst übernehmen möchte, muss sich bewusst sein, dass Wildtiere wild sind und bleiben sollen. Es sind keine Kuscheltiere und die Aufzucht gehört nicht in Kinderhände. Ebenso sind Haustiere strikt von Wildtieren zu trennen! Die natürliche Scheu muss erhalten bleiben, daher sollte man auch den Kontakt zu Menschen frühzeitig auf ein Minimum reduzieren. Kontakt zu etwa gleichalterigen Artgenossen ist in einer artgerechten Aufzucht essentiell. Haustiere sind kein geeigneter Ersatz! Abgesehen von Arten, wo dies nicht erlaubt ist, hat die artgerechte Auswilderung immer oberste Priorität. Wer Wildtiere aufzieht, sollte sich im eigenen Sinne und im Sinne von Haus- und Wildtieren im Vorfeld umfangreich über Krankheiten insbesondere Zoonosen informieren und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
Rechtliches zur Wildtierhilfe
Bei der Aufnahme von Wildtieren ist eine Vielzahl an Gesetzestexten zu beachten, die diesen Bereich tangieren. Die wichtigsten seien hier in Kürze genannt. Wer ein Wildtier aufziehen möchte, dem empfiehlt sich unbedingt ein Blick in die Originaltexte. Grundsätzlich darf man in Deutschland keine Wildtiere aufnehmen, dies ist unter anderem in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. § 45 (5) BNatSchG erlaubt allerdings eine Ausnahme für verletzte, hilflose oder kranke Tiere, um sie gesund zu pflegen und nur so lange, wie es unbedingt nötig ist. Zudem muss die Aufnahme den zuständigen Behörden gemeldet werden, in manchen Fällen wird eine Genehmigung benötigt.
Foto: D. Rebstock