Wenn ein Minister eine solche Auffassung bereits einmal öffentlich geäußert hat, werden die Referenten dann auch alles versuchen, solch einen Wunsch in Gesetzesform zu gießen.

Es bliebe danach zu klären, ob ein solches Verbot überhaupt umsetzbar ist. Relativ einfach umsetzbar wäre wohl eine Regelung, wonach der Veräußerung solcher Waffen verboten würde. Damit würden die vorhandenen halbautomatischen Waffen dann langfristig reduziert werden. Eine solche Regelung wäre durch die Verwaltung wohl einfach umzusetzen, da dies nur eine Überwachung der produzierenden Waffenfirmen und Waffenhändler erfordert bzw. bei Neueintragungen von Waffen bei dem Erwerber in der Waffenbesitzkarte überprüft werden kann.

Deutlich aufwendiger stellt es sich dar, wenn auch bereits erworbene halbautomatische Waffen vernichtet werden und deshalb von Waffenbesitzern an die Waffenbehörden übergeben werden müssen. Bereits jetzt steht fest, dass die Waffenbehörden personell chronisch unterbesetzt sind. Bei einer solchen Regelung müssten dann eigentlich alle Waffenbesitzer überprüft werden, ob sie entsprechende halbautomatische Waffen besitzen und, falls sich das Verbot auf kriegswaffenähnliche halbautomatische Waffen beschränken sollte, ob die bei dem Waffenbesitzer vorhandene halbautomatische Waffe eine solche Waffe im Sinne des Gesetzes darstellt. Ein solches Verbot würde deshalb für die Waffenbehörden zu den bereits vorhanden Aufgaben kaum umsetzbar sein und einen derzeit kaum überschaubaren Verwaltungsaufwand bedeuten.

Fehlende oder schwere Umsetzbarkeit hat den Gesetzgeber jedoch auch in der Vergangenheit nicht davon abgeschreckt, solche Gesetze zu erlassen. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die FDP ihren Widerstand gegen eine Verschärfung des Waffenrechtes weiter aufrechterhält.

Rechtsanwalt Jan Hindahl, Kanzlei Scharf. Rechtsanwälte in Celle.

Foto: Inga Haase


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