Zunächst wurde davon berichtet, dass die Bundesinnenministerin das Verbot von halbautomatischen Waffen fordere.

Später hieß es dann, dass die Waffenrechtsreform lediglich ein Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen vorsehe. In der Begründung heißt es dazu, dass durch das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen die Verfügbarkeit dieser entsprechend verringert werden soll.

Diese Waffen würden auf bestimmte Personenkreise und Terrorgruppen entsprechend anziehend wirken, welche für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz haben werden. Es ist mir zwar neu, dass Amoktäter und Terrortäter sich zunächst ihre Waffen legal beschaffen und diese dann in ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Aber sei es drum.

Dies zeigt, dass diese Regelung eigentlich in keiner Weise geeignet ist, zu mehr Sicherheit beizutragen. Aber die Gerichte waren in der Vergangenheit sehr großzügig bei der Frage, welchen Maßstab sie bei der Bewertung der Gesetze dem Gesetzgeber gewähren. Deshalb ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Gerichte eine solche Regelung als ungeeignet einstufen würden.

Auch bei der Frage der Erforderlichkeit wird dem Gesetzgeber regelmäßig eine große Einschätzungsprärogative eingeräumt. Deshalb wäre eine solche Regelung verfassungsrechtlich voraussichtlich zulässig.

Eine solche Regelung ist jedenfalls dann realistisch, wenn der Koalitionspartner FDP seinen Widerstand gegen die Verschärfung des Waffenrechtes aufgeben sollte. Die Ministerin hat bereits im Dezember 2022 geäußert, dass sie halbautomatische Waffen im Privatbesitz für nicht erforderlich hält und die Bundesregierung dann entsprechend handeln müsse.


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