Das Spiel ist immer das gleiche. Es war lange bekannt, dass die Bundesinnenministerin eine Novellierung des Waffenrechtes anstrebte. Aber wie eigentlich bei fast jeder Waffenrechtsreform braucht es zunächst ein Ereignis, in dessen Nachgang man eine Verschärfung des Waffenrechtes fordern kann.
Dieses Ereignis waren die Durchsuchungen bei einer Reichsbürger-Bewegung, die Putschpläne verfolgten, und bei denen Waffen gefunden wurden. Dass es einer Verschärfung des Waffenrechtes nicht bedarf, um Reichsbürgern die Waffen abzunehmen, spielt dann bei der Forderung nach Verschärfungen des Waffenrechtes erstmal keine Rolle.
Und so kam der Stein ins Rollen.
Davon darf man ausgehen, ein entsprechender Gesetzesentwurf war in Grobzügen bereits vorher entworfen. In der Folge ließ dann Frau Faeser aufhorchen, als sie das Verbot von halbautomatischen Waffen forderte. In diesem Beitrag soll nun betrachtet werden, wie realistisch ein solches Verbot ist und ein solches überhaupt umsetzbar ist.
Die gute Nachricht vorweg:
Der Bundesfinanzminister hat zunächst den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium gestoppt und auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages gedrungen. Dieser sieht vor, dass zunächst eine Evaluierung des bestehenden Waffenrechts erfolgt. Die FDP-Fraktion hat zu der Verschärfung entsprechend deutlich Stellung bezogen, sodass die SPD wohl nicht umhinkommt, das Waffenrecht zu evaluieren. Eine solche Evaluierung wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Möglicherweise führt eine solche Evaluierung dazu, dass eine entsprechende Reform in dieser Legislaturperiode nicht mehr angeschoben wird oder auch gar nicht erforderlich ist. Letzteres dürfte in tatsächlicher Hinsicht der Fall sein. Dies bleibt abzuwarten.
Foto: Inga Haase