Sofern genügend freiwillige Helfer zur Verfügung stehen, bildet man am besten eine Reihe mit möglichst geringen Abständen der einzelnen Personen zueinander, um zu vermeiden, dass man Jungtiere schnell übersieht. Auch können gehorsame Jagdhunde gegen den Wind geführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass diese zur Sicherheit der Jungtiere an der Schleppleine geführt werden.

Aber in unserem rasanten Alltag, bestimmt durch diverse Termine, und auch den Lieferdruck des Landwirts und den nicht beeinflussbaren Wetterlagen kann zwar viel in der Theorie abgestimmt, in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt werden. Die Leidtragenden sind in jedem Falle die vielen Jungtiere. Selbstverständlich ist dabei jedweder menschlicher Körperkontakt mit dem Jungtier möglichst zu vermeiden. Menschlicher Geruch bedeutet in der freien Wildbahn stets Stress und führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Ricke das Jungtier nicht mehr weiter versorgen wird. Als mitunter geeignet haben sich daher frisch ausgerissene Grasbüschel oder Wacholdersträucher, die man zwischen das zu tragende Jungtier und dem Retter bringt.

Bei allem Enthusiasmus, den die freiwilligen Helfer an den Tag legen, ist es doch erschreckend, dass noch immer verbreitet, nicht von diesen kostengünstigen Möglichkeiten bei Landwirten und auch in der Jägerschaft Gebrauch gemacht wird. Und dies vor dem Hintergrund, dass § 1 Abs. 1 Satz 2 BundesjagdG mit dem Jagdrecht die Pflicht zur Hege verbunden ist. Nicht nur eine Unzahl von Rehkitzen und Junghasen kommen in der Mähzeit sinnlos zu Tode, auch viele Bodenbrüter, die die Felder als sichere Deckung für ihre Brut erkannt haben und auf den Fortbestand in den Monaten der Aufzucht zwingend angewiesen sind.

FÜR UNS JÄGER KANN ES DAHER NUR HEISSEN: PACKEN WIR ES AN!

Bei Fragen oder rechtlicher Hilfestellung, senden Sie uns gerne eine Mail an: http://advohelp.de


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