Diese Entlastungsmöglichkeit wird in der Praxis keine Relevanz bekommen. Wenn ein Jäger mit geschulterter Flinte und Munition in einem Feuchtgebiet angetroffen wird, dann wird es ihm kaum gelingen, nachzuweisen, dass er woanders jagen wollte.

In den allermeisten Fällen werden die Ordnungsbehörden eine solche Behauptung als Schutzbehauptung abtun. Aber es zeigt bereits die Problematik dieser Regelung auf. Wenn man zur Treibjagd in einem fremden Revier eingeladen wird und die genauen Gegebenheiten nicht kennt, so wird man, wenn man sich gesetzeskonform verhalten will, kaum umhinkommen, insgesamt auf Stahl - oder andere bleifreie Schrote zu setzen.

So wie es heute im besten Fall üblich ist, dass man neben Bleischroten bleifreie Schrote für die Jagd am Gewässer mitführt, besteht eine ganz erhebliche Gefahr, dass man sich ordnungswidrig verhält, wenn auch in Feuchtgebieten gejagt wird.

In den meisten Fällen wird man dies vorher, gerade auch im Hinblick auf die schwammige Definition, nicht vollständig ausschließen können. 

Zu Recht wurde deshalb bereits vorab, die Regelung als ein Bleiverbot durch die Hintertür bezeichnet. Denn genau das ist es! Wer sicher gehen will, dass er sich ordnungsgemäß verhält, wird nicht umhinkommen, vollständig auf bleifrei bei der Schrotmunition umzustellen.

Dass dieses Verbot effektiv kontrolliert wird, ist jedoch eher unwahrscheinlich. Bereits das Bleiverbot für Büchsenmunition wird in den wenigsten Bundesländern kontrolliert und wird von den meisten Jägern auch ohne Kontrollen befolgt. Wahrscheinlich wird dies bei der Schrotmunition, wenn ausreichend und funktionierende Munition auf dem Markt ist, ebenfalls so kommen.

Die Behörden sind jedoch weder personell noch finanziell so ausgestattet, dieses weitere Verbot wirksam zu kontrollieren. Hinzu kommt, dass auch die Jagd mit der Flinte überwiegend am Wochenende und in den Morgen- und Abendstunden ausgeübt wird. Da dieses Verbot nur bei der aktiven Jagdausübung oder zumindest auf dem Weg dorthin kontrolliert werden kann, wird es in der Praxis meiner Einschätzung nach kaum zu einer größeren Anzahl von Kontrollen kommen.

Rechtsanwalt Jan Hindahl, Kanzlei Scharf. Rechtsanwälte in Celle.


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