Aufgrund dieser beiden Gesichtspunkte überrascht es dann wenig, dass der Jäger verurteilt wurde.

Aber was können wir nun aus diesem Fall lernen?

  • Bevor Sie einen Hund in Ihrem Revier töten, lesen Sie zunächst die für Ihr Revier geltende landesrechtliche Bestimmung für die Tötung von wildernden Hunden.

  • Während Thüringen eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde verlangt, verlangt Niedersachsen dagegen lediglich eine Anzeige. Dafür muss in Niedersachsen der Hund wiederholt wildern, was wiederum nicht in Thüringen gefordert wird. Sie sehen die Regelungen der Bundesländer weichen insoweit zum Teil doch beträchtlich ab.


  • Erstellen Sie unbedingt brauchbare Beweismittel. Alles, was Ihnen hinterher in einem eventuellen Strafprozess Ihnen helfen kann, ist sinnvoll. Insbesondere können eine Begleitung auf dem Ansitz oder eindeutige Videoaufnahmen sinnvoll sein.


  • Ich kann nur empfehlen, von dieser Möglichkeit wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen Gebrauch zu machen. Wer einen Hund tötet, muss damit rechnen, dass es zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt.

  • Was das für eine Verlängerung des Jagdscheines bedeutet, hatte ich bereits in vorangegangenen Artikeln ausgeführt, erst einmal keine Verlängerung. Zudem ist es schwer hinterher sicher nachzuweisen, dass ein Hund gewildert hat. 


  • Der Fall zeigt, dass man bei den Gerichten auch mit härteren Strafen in solchen Fällen rechnen muss, die auch zum Entzug des Jagdscheines führen können. Die Strafe ist definitiv im oberen Bereich und eine Absenkung mag sich vielleicht noch in einem Berufungsverfahren erreichen. Es zeigt aber deutlich, dass Jäger vor Gericht nicht unbedingt mit Milde rechnen müssen.

Deshalb im Zweifel, den Finger lieber gerade lassen!

Rechtsanwalt Jan Hindahl, Kanzlei Scharf. Rechtsanwälte, Celle


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