Bleischrotverbot: Bisher wenig Rechtssicherheit, dafür viele Fragen!

Über das Bleischrotverbot an Feuchtgebieten haben wir hier bereits in der WIR JAGEN März/April 2023 Ausgabe berichtet.

Seit dem 16. Februar verbietet die „Reach“-Verordnung der EU die Verwendung bleihaltiger Schrotgeschosse im 100-Meter-Umkreis von Feuchtgebieten. Besonders umstritten ist die unpräzise Definition von „Feuchtgebieten“, nämlich „Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind“. Selbst das Mitführen von Bleischrot ist unzulässig.

Die Restriktion sorgt nicht nur für Ärger, sondern vor allem für viele offene Fragen. Beispielsweise: Ist ein Verstoß eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit? Das ist Ländersache und noch unklar.

Das Europäische Gericht hat im Januar geurteilt, dass kleine und instabile Gewässer, die keinen Lebensraum für Wasservögel darstellen, ausgenommen sein sollen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Selbst die Polizei ist derzeit unsicher, weil noch keine Durchführungsbestimmungen zum Gesetz vorliegen, die Beamten also keine Handlungsanweisungen haben.

Der Blaser-Experte gibt Tipps für die eigene Waffe:

Andreas Leppmann hat sich bereits ausführlich mit der technischen Seite befasst.

Leppmann war von 2009 bis 2019 DJV-Geschäftsführer und betreut nun für Blaser die jagdlichen Ausbildungsstätten. Leppmann erklärt: „Es hat wenig Sinn, sich jetzt noch über diese Einschränkung aufzuregen – wir müssen uns eben bestmöglich darauf einstellen.“ Dabei kann er helfen. Vor allem bei den häufigsten Fragen: „Kann meine Bestandsflinte Stahlschrot ‚verdauen‘?“ und „Wie sind die Unterschiede hinsichtlich Deckung?“


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