Der Jagdgast hat bei einer mündlichen Erlaubnis nichts in der Hand, sollte es zu einer Kontrolle kommen. Es ist also stets ratsam, eine formale schriftliche Jagderlaubnis zu besitzen und mit sich zu führen, ist der Berechtigte nicht in der Nähe (Sicht- und Rufweite).

Man spricht von einem Begehungsschein.

Auf dem Papier lässt sich dann auch einiges regeln, was wiederum beiden - dem Einladenden und dem Eingeladenen - rechtliche Sicherheit gibt:

So z.B. die Dauer der Berechtigung - auch nur für einen Tag - und natürlich nicht länger als die Berechtigung des Revierinhabers als solchem besteht. Auch der Umfang der Erlaubnis, insbesondere die Freigabe, lässt sich so festhalten. Das beugt Streit im Falle eines Missverständnisses schon mal vor.

- Folgen einer Überschreitung der Erlaubnis

Obacht, überschreitet der Jagdgast seine Befugnisse, dann sieht er sich unter Umständen dem Vorwurf der Wilderei ausgesetzt. Werden nämlich Vereinbarungen zur Beteiligung am Abschuss nicht eingehalten, z.B. grundlos überschritten, stellt das einen Eingriff in die Rechte des Pächters oder der anderen Mitpächter dar.

Siehe dazu auch den Artikel „Wilderer im Revier“ - erschienen in der WIR JAGEN Ausgabe August/ September 2023.

Widerruf und Kündigung einer Erlaubnis

…bei der unentgeltlichen Erlaubnis:

Eine unentgeltliche Jagderlaubnis kann ohne weiteres widerrufen werden. Es leuchtet ein, dass ein Gefälligkeitsverhältnis auch jederzeit wieder beendet werden kann. Es spielt für die Beendigung keine Rolle, ob die unentgeltliche Erlaubnis mündlich oder schriftlich erteilt wurde.

… bei der entgeltlichen Erlaubnis:

Bei einer entgeltlichen Jagderlaubnis bedarf es für die Beendigung schon mehr. Möglich ist das bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wenn der Jagdschein nicht erteilt wurde.

Merke:

Nicht jede Meinungsverschiedenheit führt notwendigerweise dazu, dass ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt. Kommt es zum Streit, entscheidet das unter Umständen ein Gericht. Mit einer entgeltlichen Erlaubnis wird der Begehungsscheininhaber in einen Quasi-Pächterstatus versetzt. Er vereinigt auf sich zahlreiche Vorschriften und Verpflichtungen, die üblicherweise auch für Pächter und Mitpächter gelten. Dabei ist stets das jeweilige Landesrecht zu beachten, das im Einzelfall vor der Erteilung einer Erlaubnis geprüft werden muss. Wurde z.B. die Höchstzahl der auszugebenden Erlaubnisse beachtet, wird verlangt, dass der Bewerber ggf. jagdpachtfähig sein muss, wurde die Verpächterseite mit eingebunden, die sich das vielleicht im Pachtvertrag vorbehalten hat usw.


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