Gem. § 127 Strafprozessordnung hat jedermann das Recht, jemanden vorläufig festzunehmen, wenn jemand bei Begehung der Straftat angetroffen wird, der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Der Jäger hat danach die Möglichkeit, einen Wilderer, wenn er eine strafbare Wilderei begeht, vorläufig festzunehmen und dann der Polizei zu übergeben oder seine Identität festzustellen.

Dies ist jedoch mit Risiken verbunden. Kusel ist dafür ein Beispiel. Wenn jemand einer Straftat auf frischer Tat überführt wird, sind die Verhaltensweisen sehr unterschiedlich. Der eine bleibt friedlich und räumt die Tat ein, während der andere aggressiv wird und alles dafür tut, um seine Tat zu verdecken, und wiederum wenige sind dazu bereit, ans äußerste zu gehen. Wie jemand genau regieren wird, lässt sich oftmals als Dritter nicht sicher prognostizieren.

Wenn der Wilderer den Jäger angreift, entweder körperlich oder mit seiner Schusswaffe, so steht dem Jäger sein Notwehrrecht gem. § 32 StGB zu. Danach darf sich jeder eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffes auf sich oder einen Dritten durch Abwehr mittels eines geeigneten und gleichzeitig mildesten Mittels verteidigen. Dabei kann der Einsatz von Schusswaffen das mildeste Mittel sein.

Der Einsatz einer Schusswaffe verlangt nach der Rechtsprechung aber zusätzliche Anforderungen. Vor dem Einsatz von Schusswaffen soll dieser Einsatz zunächst verbal angedroht werden, danach soll ein Warnschuss abgegeben werden. Soweit beides erfolgt ist, darf dann von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Es soll jedoch zunächst dann auf Körperregionen geschossen werden, die nicht zu lebensgefährlichen Verletzungen führen (z.B. Bein). Als ultima ratio ist dann die Abgabe eines tödlichen Schusses zulässig. Es wird jedoch bei jedem Einzelfall überprüft, ob wirklich alle Schritte erforderlich waren. Wenn unmittelbar Lebensgefahr für den Jäger besteht und der Wilderer bereits auf den Jäger schießt, wird man nicht verlangen können, dass der Jäger diese Vorgaben stur einhält.


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