Spätestens seit dem zweifachen Polizistenmord von Kusel ist das Thema Wilderei auch wieder in der Jägerschaft präsent. Während Jagdwilderei nach dem zweiten Weltkrieg verbreitet war, wurde Wilderei vor allem um die Jahrtausendwende kaum noch wahrgenommen. Meldungen über Wildereitaten waren selten und der klassische Wilderer, der in der Nacht gut getarnt in der Natur umherstreift, um Wild unter teilweise sehr zweifelhaften Methoden zu töten, eine Seltenheitserscheinung.
Dies hat sich spätestens durch den Polizistenmord von Kusel geändert. Aber auch davor nahmen die Meldungen von Wilderei zu. Warum dies so ist, darüber kann man nur mutmaßen. Aber dadurch stellt sich die Frage, wie man sich als Jäger richtig verhält, wenn man einem Wilderer im Revier begegnen sollte. Der Polizistenmord von Kusel zeigt, dass eine solche Begegnung gefährlich ist.
Nach dem zweiten Weltkrieg und auch lange Zeit danach wurde bei Hundeprüfungen auch überprüft, dass Jagdhunde mannscharf waren. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Jäger auch auf seinen vierbeinigen Begleiter zählen konnte, wenn er einem Wilderer in seinem Revier begegnete. Gott sei Dank überprüft mittlerweile kein Jagdhundeverein mehr anlässlich von Hundeprüfungen, ob der Hund mannscharf ist.
Aber welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Jäger, wenn er einem Wilderer begegnet, und sollte er hiervon Gebrauch machen?
Gem. § 292 Strafgesetzbuches (StGB) begeht jemand eine Wilderei, wenn er unter Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechtes dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt, oder sich oder einem Dritten zueignet. Ebenso begeht jemand eine strafbare Wilderei, wenn jemand eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört. Wer also mit einer Waffe in einem fremden Revier versucht, Wild zu erlegen, begeht unzweifelhaft eine Wilderei. Die möglicherweise damit verbundenen waffenrechtlichen Delikte bleiben im Folgenden außer Betracht.