Anfang des Jahres teilte die Berliner Polizei mit, dass sie vorerst ihre Schutzhunde nicht mehr einsetzen werde. Auch die Polizei Niedersachsen setzt seit Jahresbeginn nicht mehr alle Schutzhunde ein.

Nun werden sich einige von Ihnen fragen, warum erzählt der Autor uns das und was hat das mit der Jagdhundeausbildung zu tun? Es kann uns doch relativ egal sein, ob die Polizei ihre Hunde für Einsätze einsetzen kann. Ursächlich für diese Nachrichten war jedoch die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung. Diese enthält nunmehr in § 2 Abs. 5 der Verordnung das Verbot bei der Ausbildung, dem Training oder der Erziehung von Hunden Stachelbänder oder andere schmerzhafte Mittel zu verwenden. Und diese Regelung gilt nun auch für Jagdhunde. Seit Jahresbeginn ist danach der Einsatz von Stachelhalsbändern für sämtliche Hunde verboten.

Eine Ausbildung nach Oberländer Art ist danach nunmehr endgültig nicht mehr möglich. Gott sei Dank! Diese war schon seit längerem nicht mehr zeitgemäß. Jedoch wurde das Stachelhalsband von Jägern vor der Änderung der Verordnung häufig und wahrscheinlich zum Teil auch noch nach der Änderung eingesetzt, um insbesondere Probleme bei der Leinenführigkeit zu beheben.

Doch Vorsicht! Nach der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung besteht die Gefahr, dass man sich bei der Verwendung eines Stachelhalsbandes strafbar macht. Denn § 17 Nr. 2 a) und b) TierSchG sehen eine Strafbarkeit für den Fall vor, dass jemand einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Und bei Straftaten kann dann ganz schnell die waffenrechtliche und jagdrechtliche Zuverlässigkeit im Raum stehen.


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