Land auf, Land ab werden zurzeit die Wiesen gemäht, man kann den Geruch von frisch gemähten Wiesen riechen und zu früher Morgenstunde sieht man immer öfter Drohnen über die Wiesen fliegen. Die Drohnentechnik wird mittlerweile vermehrt eingesetzt, um Wiesen mittels Wärmebildtechnik nach Kitzen abzusuchen.
Aber wie ist das eigentlich rechtlich? Trifft den Jagdpächter oder den Jagdausübungsberechtigten die Pflicht, Wiesen nach Kitzen vor dem Mähen abzusuchen?
Grundlage dafür soll zunächst folgender Fall sein:
Landwirt A möchte seine Wiese mähen. Diese liegt zwischen zwei Waldstücken. Eine Veranlassung dem Jagdpächter Bescheid zu sagen, sieht der Landwirt, wie in den vergangenen Jahren, nicht. Er mäht daraufhin die Wiese und, wie es kommen muss, mäht dabei 3 Rehkitze aus. Die erste Frage, die sich stellt, hat sich der Landwirt strafbar gemacht.
Gem. § 17 Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Wer hiergegen verstößt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Voraussetzung für einen Verstoß gem. § 17 Tierschutzgesetz ist jedoch, dass die Person vorsätzlich handelt. Vorsatz ist bereits dann anzunehmen, wenn der Täter die Möglichkeit des Tötens des Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund kennt und dies billigend in Kauf nimmt. Dies wird man jedenfalls dann unproblematisch annehmen können, wenn der Landwirt bereits die Wiese in den vergangenen Jahren gemäht hat und es dabei bereits zu ausgemähten Kitzen gekommen ist. So auch in dem vorliegenden Fall. Der Landwirt wurde zu einer Geldstrafe von 7.500,00 € verurteilt vgl.
Auch in einem ähnlichen Fall, bei dem der Landwirt selbst Jagdscheininhaber war, hatte dieser die Wiesenfläche nicht abgesucht. Während der Mahd standen dann in der Wiese mehrere Ricken auf, die nicht flüchteten und sich auffällig verhielten. In diesem Fall wurde der Landwirt zu einer Geldstrafe von 10.000,00 € verurteilt vgl.
In den letzten Jahren häufen sich immer mehr Urteile, in denen Landwirte zu Geldstrafen verurteilt werden, wenn sie bei der Wiesenmahd Kitze ausmähen.