Viele Mythen ranken sich um den Fangschuss; wie man ihn platziert, welche Waffe bzw. Munition man benutzen soll etc. In unserem Artikel zu dem Thema Fangschuss möchten wir gerne einige Fragen beantworten und einen einfachen Einblick in die Schießtechnik des Fangschusses geben.

Sucht man im Internet nach dem Begriff Fangschuss, stößt man sofort auf die Definition von Wikipedia:

ALS FANGSCHUSS WIRD IN DER JÄGERSPRACHE DERJENIGE SCHUSS BEZEICHNET, WELCHER ABGEGEBEN WIRD, UM SCHWER VERLETZTES ODER NICHT UNMITTELBAR TÖDLICH GETROFFENES WILD ZU ERLEGEN. DER FANGSCHUSS STEHT OFT AM ENDE EINER NACHSUCHE ODER NACH EINEM VERKEHRSUNFALL, BEI DEM WILD VERLETZT WURDE.

Im Grunde genommen trifft diese Definition den Kern der Sache sehr genau; wir möchten gerne diese Definition noch um den Aspekt erweitern, dass der Fangschuss meist aus einer Entfernung von drei bis acht Metern abgegeben wird.

Rechtslage:

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für den Fangschuss erfüllt sein?

Bei dieser Frage hilft uns der §19 BJagdG weiter.

In den sachlichen Verboten des Gesetzestextes ist besonders der Absatz eins, Satz eins „Verboten ist: mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen“ und weiterhin der Absatz eins Satz zwei, Abschnitt d „Verboten ist: auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt“ sehr interessant.

Befolgt man unsere Gesetze, so muss man auf jeden Fall ein Vollgeschoss verwenden, verschossen aus einer Langwaffe oder einer Kurzwaffe und die Munition muss eine E0 von 200 Joule haben.


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