3. Der restliche Teil Tschechiens

Hier gelten dieselben Direktionen zur Jagd wie bei Punkt 2. Ausnahmen sind: Es darf nicht aus Autos geschossen werden, es bedarf keine Probenentnahme und es gibt keine Sanktionen. Alle Präparatoren oder Berufe ähnlicher Art, die im Kontakt mit Tieren aus Polen, Litauen, Estland und Lettland stehen, müssen das Landesveterinärbüro spätestens am Folgetag der Lieferung informieren.

Neu ist auch, dass alle Kirrungen für Wildschweine verboten wurden (mit Ausnahme von Wildgattern). Lediglich kleine Kirrungen bis zu 5 kg pro Kirrung, in einem Gebiet von 100 ha, ist erlaubt. Strenge Maßnahmen gelten auch für die Hauszucht – Wer die Direktion nicht erfüllen kann, muss alle Hausschweine bis spätestens 31. Juli geschlachtet haben.

Eigentlich ist es ein großes Rätsel, keiner weiß, wie die Krankheit so weit fortschreiten konnte, ohne gestoppt werden zu können, ohne einen richtigen Maßnahmenplan. Jedes Land entwickelt diese gefühlt erst dann, wenn die Krankheit schon da ist. Fakt ist, dass wir sie schnellstmöglich stoppen und ausrotten müssen. Zumindest aber eindämmen...

Am 13. Juli hatte die Europäische Kommission eine lange Sitzung zu dieser Thematik. Neben klassischen, eher politischen Aussagen, war es interessant zu erfahren, dass in Litauen, wo die ASP eigentlich unter Kontrolle gebracht werden sollte, diese erneut in einer Hauszucht entdeckt wurde, wo anschließend 23.000 Hausschweine geschlachtet wurden mussten.

Ab 31. Juli wird im gesamten Landesgebiet Zlín der Ausnahmezustand gelten, der ermöglichen soll, schneller Maßnahmen treffen zu können. Z.B. eine 20 km2 große Fläche mit einem Elktrozaun zu versehen.

Informationen zur ASP

Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die ursprünglich in Afrika beheimatet ist. Sie kommt vorwiegend in Afrika vor, besonders auf der iberischen Halbinsel und Sardinien. Durch Verschleppung im Reiseverkehr kam es in der Vergangenheit, aber auch in anderen Gebieten schon zu Ausbrüchen, u. a. in Belgien, Brasilien, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal und Spanien. In Deutschland ist die Erkrankung noch nie aufgetreten. 2014 trat die Seuche allerdings in östlichen Mitgliedsländern der EU auf. Die afrikanische Schweinepest gilt als gefährliche Seuche und ist anzeigepflichtig. Die Erkrankung kann in drei Verlaufsformen verlaufen. Entscheidend für die Ausprägung der Verlaufsform sind der Virus selbst und die Rasse bzw. das Alter des betroffenen Schweines.

Perakute Form:

Diese Form verläuft relativ schnell. Es treten hohes Fieber und Abgeschlagenheit bzw. Apathie auf. Zum Teil kommt es zu einer Blaufärbung der Haut, Hustanfällen und Blutungen aus Nase und After. Innerhalb von 48 Stunden verstirbt das Stück. Bei dieser Verlaufsform beträgt die Todesrate fast 100 %.

Akute Form:

Kennzeichen dieser Verlaufsvariante ist extrem hohes Fieber (42 °C) über bis zu 4 Tage, wobei häufig das Allgemeinbefinden noch normal sein kann. Nach ca. 1 Woche kommt es dann zu Blaufärbungen der Haut, Husten, Atemnot, blutigem Durchfall und Erbrechen. Die Tiere sterben plötzlich, die Mortalität beträgt ca. 90 %.

Subakute und chronische Form:

Beide Verlaufsformen weisen keine charakteristischen Merkmale auf und werden häufig mit anderen Schweinekrankheiten verwechselt. Hier kommt es häufig zu Gelenksentzündungen, Aborten oder der Geburt lebensschwacher Ferkel. Die Mortalitätsrate ist gering. In den EU Ländern ist die ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche. Dies bedeutet, dass neben der Erkrankung eines Tieres an der ASP auch der Verdacht einer Erkrankung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss. Im Gegensatz zur klassischen Schweinepest ist eine Impfung bei der ASP nicht möglich.

(Quelle: Wikipedia)


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