Es ist wieder die Jahreszeit der Erntejagden. Der Mais wird gehäckselt, in diesen Jahren deutlich früher als in den letzten Jahren. Viele Jäger wollen dies nutzen und veranstalten „Erntejagden“, in der Hoffnung bei der Ernte des Maises nach Möglichkeit noch reichlich Strecke beim Schwarzwild zu machen.

Dabei gilt für die Erntejagden leider vor allem eins: sie sind brandgefährlich. So vergeht kein Jahr, in dem nicht mehrfach über Unfälle bei Erntejagden in den Medien berichtet wird, jedes Jahr enden einige davon auch tödlich. So verstarb bereits Ende Juli ein Jäger bei einer Erntejagd in Thüringen aufgrund eines Querschlägers. Feststeht, dass der Schütze, der einen Schuss abgibt, der zu einem Unfall führt, eigentlich immer haftet. Einen Fall, bei dem dem Schützen nicht zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden kann, kann ich mir kaum vorstellen. Aber auch der Jagdleiter wird oftmals haftbar gemacht werden können, weil ihm bei einem Jagdunfall oft auch Fehler bei der Organisation der Jagd vorgeworfen werden können.

Aber wie kann man diese Fehler vermeiden?

Grundsatz bei der Planung muss immer sein, Sicherheit geht vor Jagderfolg. Und für die Sicherheit ist nichts wichtiger als Kugelfang. So schreiben die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz zum Beispiel auch vor, dass die Erntejagd nur von erhöhten Ansitzeinrichtungen erfolgen darf. Andere Bundesländer haben eine solche Regelung bisher nicht erlassen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in den anderen Bundesländern Erntejagden ohne Probleme vom Boden stattfinden können.

Bei einem auf dem Erdboden abgestellten Schützen, hat dieser nach den entsprechenden Gutachten der DEVA Kugelfang von ca. acht Metern. Obwohl die Untersuchungen der DEVA bereits mehrere Jahre zurückliegen, haben sie in der Jägerschaft bisher nur bedingt Gehör gefunden. Wozu führen diese Feststellungen der DEVA nun? Wenn sicherer Kugelfang für einen auf dem Erdboden abgestellten Jäger nur bis ca. acht Meter besteht (ausgenommen hügeliges Gelände), so lässt sich praxisgerecht vom Erdboden keine Erntejagd durchführen.

Denn in einer Vielzahl der Fälle werden die Wildschweine den Schützen zwar auf Schussdistanz abwechseln, aber weiter als 8 m. Wenn die Schützen das Wild also nicht nur beobachten sollen, so müssen sie, damit die Jagd sicher stattfinden kann, auf erhöhte Ansitzeinrichtungen.


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