Im Sommer dieses Jahres wurde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Jägers aus Münster wegen nicht gewissenhaften Umgangs mit Munition widerrufen. Gleichzeitig planen die Grünen noch exzessivere Verschärfungen des Waffenrechts. Immer häufiger klagen Jäger darüber, dass die Behörden kaum noch als Partner agieren, sondern berichten gehäuft über befremdliche Schikanen. Vor Gericht haben Jäger in Waffenrechtskonflikten fast nie Erfolg, da Gerichte grundsätzlich im Sinne einer Waffenreduzierung urteilen.

Darum hier wichtige Tipps für den Tag, an dem es unerwartet klingelt und jemand sagt: „Guten Tag – Waffenaufbewahrungskontrolle!“…

Die ersten Fallen lauern schon vor der Haustür, denn wer den oder die Beamten spontan hereinbittet, ohne den Ausweis genauestens zu prüfen, hat schon gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen. (In Bayern haben Diebe 2022 versucht, eine Waffenkontrolle vorzutäuschen, um Jagdwaffen zu erbeuten – Vorsicht ist also in jedem Fall ratsam!) Merken oder notieren Sie sich Namen und ggf. Dienstnummern.

Unter keinen Umständen dürfen nichtberechtigte Familienmitglieder den Zutritt zu Waffen und Munition gestatten, wenn man selbst nicht zuhause ist – dann ist die Zuverlässigkeit dahin (Verwaltungsgericht Münster 2014). Angehörige im Haushalt sollten regelmäßig daran erinnert werden.

Was, wenn einem der Zeitpunkt völlig ungelegen kommt?

Eine grundlose Zutrittsverweigerung kann bereits die Zuverlässigkeit gefährden, doch eine freundliche Bitte um Terminverschiebung wird in der Regel gewährt. Mehrmaliges Verschieben kann allerdings als Verstoß gegen die „Mitwirkungspflicht“ gemäß des WaffG interpretiert werden – mit bösen Folgen! Zwischen 21 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist man normalerweise vor Kontrollen sicher. Die Behördenmitarbeiter dürfen den Raum der Waffenaufbewahrung nur betreten, nicht durchsuchen. Auch Blicke in andere Zimmer oder gar Schränke sind ihnen nicht erlaubt.


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