Mir sind das aber immer noch zu viele juristische Begriffe…hm…gegenwärtig…was heißt das denn?

Lisa, ganz einfach: „Gegenwärtig“ ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch nicht abgeschlossen ist. Der Angriff beginnt, wenn der Täter unmittelbar zur Tat „ansetzt“, er also schon eine Handlung vornimmt, die zwar noch nichts verletzt, aber jeden Moment „unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann, so dass durch ein Hinausschieben der Abwehr deren Erfolg gefährdet würde“ (zum Beispiel Ziehen, Heben, Ergreifen der Waffe, um anzugreifen).

Ja, muss ich als Jäger*In eigentlich warten, bis der Täter auf mich einschlägt? Lisa erschaudert. Mich als Frau vielleicht ruckzuck überwältigt oder sogar niederschießt?

Nein, das musst du nicht, Lisa, beruhigt sie Justus. Man muss nicht abwarten, bis der Täter seine strafbare Handlung begonnen hat, sondern darf dem unmittelbar zuvorkommen, wenn der Täter zum Schuss, zum Schlag oder zum Stich ansetzt oder ausholt.

Darf ich denn überhaupt auf den Täter schießen; also nicht, dass ich das vorhabe, … ich möchte mich ja auch nicht strafbar machen, …aber Angst hab ich seit dieser Meldung vom Überfall auf eine Jägerin schon?

Lisa, sei bitte zurückhaltend. Das ist immer vom Einzelfall abhängig. Auch die Abgabe eines Warnschusses in die Luft kann den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. Warum? Weil man als JägerIn in einer Stresssituation nicht HerrIn der Lage war. Also bitte aufgepasst! Es gibt diverse Urteile, die einem Jäger den Jagdschein entzogen haben, weil er einen Warnschuss in die Luft abgab.

Aber was darf ich denn eigentlich überhaupt?

Natürlich nur das, der Lage entsprechende Notwendige.

D.h., Notwehr darf ausgeübt werden, wenn man den gegenwärtigen Angriff sicher abwenden kann und dabei der Maß der Mittel nicht überschreitet. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Erforderlichkeit (Unvermeidbarkeit) des eingesetzten Mittels. Gerade von einer zierlichen Person, wie dies meist Frauen sind, wird sicherlich nicht erwartet werden dürfen, dass diese sich auf einen Zweikampf einlässt. Aber auch das starke Geschlecht muss sich nicht auf Kämpfe mit ungewissem Ausgang einlassen.

Ob ich jedoch von meiner Waffe Gebrauch machen darf, hängt also von der sog. „Gefährdungslage“ ab?

Ja, Lisa. Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt.


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