Gerade die Schlagzeilen in der letzten Zeit, wonach eine Jägerin im Wald überwältigt worden ist – die einschlägigen Meldungen dürften bekannt sein – stellt sich immer wieder die Frage: was darf ich als Jäger*In eigentlich, um mich zu verteidigen? Man ist ja meist allein auf dem Hochsitz…Es handelt sich hierbei um ein sehr sensibles Thema. Lisa ist völlig verunsichert. Klar, geht sie gerne mit Ihrem Partner auf die Jagd, aber wenn er mal verhindert ist und nicht auf der gleichen Kanzel ansitzt, was macht sie dann? Zum Glück hat Lisa einen guten Freund, Justus. Er ist Anwalt und gibt ihr gerne ein paar Tipps.

Lisa ist immer noch völlig aufgeregt und löchert Justus daher mit Fragen:

Nüchtern betrachtet wird jeder spontan sagen: Na klar darf ich mich verteidigen, wenn ich angegriffen werde. Dann schieß ich den zur Not um! Locker gesagt, ist dies natürlich aus gutem Grund!!! nicht erlaubt!

Man darf nicht mit seiner Waffe einen anderen Menschen erschießen. Aber was mache ich denn? Dies erörtern wir im Dialog zwischen Justus und Lisa.

Lisa, Deine Reaktion ist verständlich. Es ist nachvollziehbar, dass man einen rechtwidrigen Angriff abwehren möchte, sei es zu deinen oder zu Gunsten eines Dritten.

Ok, Aber was ist denn nun Notwehr?

Notwehr ist nur gegen Angriffe von einem Menschen zulässig; geht die Gefahr von einem Tier oder einer Sache aus, so gilt das Notstandsrecht. Ja, das habe ich jetzt verstanden. Lassen wir mal Tierangriffe von Hunden o.ä. außen vor.

Was muss ich genau unter Notwehr verstehen?

Notwehr ist nicht nur gegen Angriffe auf das Leben oder den Körper erlaubt, sondern auch gegen Angriffe auf die Freiheit, das Eigentum, das Jagdausübungsrecht und sogar die Ehre. Gilt der Angriff einem Anderen, so darf man diesem in gleicher Weise helfen, wie man sich selbst verteidigen dürfte. Man spricht dann von „Nothilfe“.

Für uns Jäger dürfte es wohl weniger auf die Ehre als mehr auf den Angriff auf das Leben oder aber den Körper ankommen. Die Notwehrhandlung hat drei Voraussetzungen, eine hinsichtlich des Angriffs und zwei hinsichtlich der Abwehr:

• Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff,

• Erforderlichkeit und

• Geboten sein der Abwehr.

Das verstehe ich, meint Lisa. Ich kann also Notwehr ausüben, wenn sich diese gegen einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“ richtet.


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