Wir nutzen hier ggf. bereits vorhandene Rückegassen. Diese sind i.d.R. gute 4 m breit, dann rechts und links eine Mulcherbreite hinzu, fertig.

Spätestens jetzt kommt die Frage nach der Bezahlung dieser grundlegenden Arbeiten:

Ich sehe hier die Eigentümer in der Pflicht. Sie möchten die langfristige Bejagung ihrer Grundfläche gesichert wissen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag dazu, den Wert der Jagdfläche auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Eine große Dickung mag zwar voller Wild stecken, eine Bejagung ist hier aber nur sehr eingeschränkt überhaupt möglich.

Sie leisten hiermit ihren Beitrag zur gesetzlich geforderten Wildschadensminimierung.

In der Vergangenheit gab es Möglichkeit der Förderung hierzu. Diese wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt. Leider.

Leider muss man auch feststellen, dass selbst eine solche, überaus sinnvolle und zielführende, geförderte Maßnahme gewissen politischen Zwängen unterworfen zu sein schien.

Anders ist es nicht zu erklären, dass man die Förderung der Anlage dieser (gehölzfreien) Jagdschneisen zwar explizit mit der Erleichterung / Ermöglichung insbesondere der Rehwild-Bejagung begründete, auf der anderen Seite aber eine Bewirtschaftung dieser, etwa durch Kalkung, Düngung und Einsaat, als nicht förderfähig eingestuft hatte.

Unser Rehwild ist die „Naschkatze“ des Waldes (Konzentratselektierer), d.h. es werden bevorzugt abwechslungsreiche, krautige Pflanzen beäst.

Wenn ich dieses zukünftig aus der üppigen und artenreichen Krautflora dieser Kalamitätsflächen auf meine Jagdschneise zum Zwecke der Erlegung „locken will“, geht dies doch nur, indem ich dort eine bessere, schmackhaftere Äsung durch einen möglichst „leckeren“ und abwechslungsreichen Wildacker anbiete, als das Wild in den Kalamitätsflächen selbst findet. Paradox…


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