Fazit:

  • Die Suche nach Fachanwält*innen für „Jagd- und Waffenrecht“ ist vergeblich.
  • Es gibt Anwältinnen und Anwälte, die sich speziell auch mit den Rechtsfragen rund um die Jagd beschäftigen.
  • Je nachdem auf welchem Rechtsgebiet das Problem liegt, ist sie oder er zusätzlich dafür noch Fachanwalt*in.
  • Wenn mir die berufliche und / oder jagdliche Erfahrung von Anwältin oder Anwalt wichtig ist, dann ist es ratsam, danach offen zu fragen.

*Aus der Fachanwaltsordnung:

„Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. (3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge des Fachgebiets erfassen.

§ 3 Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit Voraussetzung für die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwältin oder als Fachanwalt ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

§ 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse (1) Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller an einem auf die Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.“

Kolleginnen und Kollegen mit Fachanwaltschaftsbezeichnung müssen jedes Jahr zusätzlich noch 15 Stunden selbstbezahlte Fortbildung für die einzelne Fachanwaltschaft leisten.


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