Nicht jede Jägerin und jeder Jäger ist schon einmal in die Situation gekommen, dass man sich professionellen Rechtsrat einholen musste.

Oft hört man die Meinung, dass es sich bei dem Recht, das für Jagd und Waffen gilt, es sich quasi um ein eigenständiges Rechtsgebiet handeln würde. Dem ist nicht so. Es finden sich vielmehr vielfältige Bezüge in verschiedene Rechtsgebiete.

Vor nicht allzu langer Zeit bat ein Mandant um Übernahme seines Falls. Es gab einen Vorfall, der aus Sicht der Behörde nur die Konsequenz haben konnte, dass die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen seien.

Der Waidmann benötigte dringenden Rechtsrat und begab sich zu dem Anwalt seines Vertrauens, den er schon länger kannte und schätzte. Der wiederum war kein Jäger und schickte den Mandanten lieber gleich weiter nach einem mit jagd- und waffenrechtlichen Fragestellungen befassten Anwalt auf die Suche.

„Sie sind mir als qualifizierter Fachanwalt für Jagd- und Waffenrecht empfohlen worden“ schallte es mir aus meinem Handy entgegen. „Das glaube ich nicht“ erwiderte ich, denn so eine Fachanwaltsbezeichnung gibt es nicht.

Dass der Sachverhalt aufgrund dessen die waffenrechtlichen Erlaubnisse in Gefahr geraten sollten eigentlich zunächst ein strafrechtliches Problem darstellte und dass erst die Folge des Rechtsverstoßes gegen strafrechtliche Vorschriften wiederum dazu führen konnte, dass infolgedessen die Entziehung der Erlaubnisse drohte, ließ sich dann im weiteren Gespräch schnell herausarbeiten.

Gefragt war also das Gebiet Strafrecht nebst waffenrechtlichen Vorschriften. Das konnte unser Waidmann als rechtlicher Laie nicht erkennen.

Der Fall sollte aus Sicht des Mandanten von einem erfahrenen Fachanwalt übernommen werden, da er sich dort besser aufgehoben fühle. Er stellte sich vor einen Fachanwalt für „Jagd- und Waffenrecht“ zu finden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat für das Jahr 2023 ermittelt, dass es in Deutschland 165.186 zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gibt. Zum Stichtag 1.1.2023 waren davon 45.968 Fachanwälte*innen, also weniger als ein Drittel der in Deutschland tätigen Anwaltschaft. (Zahlenquelle: Bundesrechtsanwaltskammer)


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