Ein besonderes Problem Schleswig – Holsteins soll nicht unerwähnt bleiben. Wildgänse der unterschiedlichen Arten verursachen gravierende Wildschäden in der Landwirtschaft. Für einige Betriebe sind diese existenzbedrohend.
Zahlreiche Runde Tische haben bisher zu keiner Lösung des Gänseproblems geführt. Die ziehenden und an der Westküste rastenden Ringel- und Nonnengänse dürfen nicht oder nur sehr eingeschränkt bejagt werden. Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse haben sich trotz gesteigerter Bejagungsintensität immer weiter auch im Binnenland ausgebreitet, so dass Gänseschäden nicht nur ein Problem der Küstenbereiche sind.
Im Jagdjahr 2019/20 wurden 20.817 Wildgänse erlegt, gemessen an der Gesamtpopulation ein Tropfen auf den heißen Stein. Festzuhalten ist, dass das Gänseproblem mit jagdlichen Mitteln allein nicht zu lösen ist.
Trotz der beschriebenen Niederwildmisere bleibt Schleswig – Holstein ein reizvolles Jagdland. Es ist zu wünschen, dass die Jagdpolitik der Landesregierung den Jägerinnen und Jägern gewogen bleibt und dass es gelingt, den Artenreichtum der Tier- und Pflanzenwelt und damit die Freunde an der Jagd dauerhaft zu erhalten.
Profiteure der aktuellen Landschaftsentwicklung sind die Raubwildarten, die wie der Fuchs auf hohem Niveau einen stabilen Bestand haben, die wie der Dachs Steigerungsraten der Jagdstrecken aufweisen oder die, wie bei den Neozoen Marderhund und Waschbär, exponentielles Wachstum zeigen. Hierbei spielt eine Rolle, dass die Raubwildjagd, insbesondere mit der Falle, aus verschiedenen Gründen in vielen Revieren aus der Mode gekommen ist.
Quelle für das Zahlenmaterial: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig – Holstein – Jahresbericht 2020 Zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz Johann Böhling
Der Autor studierte Forstwissenschaften und war fast 40 Jahre in der Forstverwaltung des Landes Schleswig – Holstein tätig. Von 1995 bis zur Pensionierung 2014 arbeitete er im Landwirtschafts- und Umweltministerium in unterschiedlichen Funktionen, davon viele Jahre als Leiter der Obersten Forst- und Jagdbehörde. Er war an zahlreichen jagdlichen Gesetzgebungsverfahren in Schleswig – Holstein beteiligt.