Die Fächer Bringen und Wasserarbeit sind beinahe 1:1 aus den Prüfungsordnungen des JGHV übernommen. Das Fach Schweiß entspricht im Wesentlichen auch der Prüfungsordnung der Verbandsschweißprüfung. Nur mit dem Unterschied, dass nicht 1.000 Meter sondern x Meter über Nacht oder y Meter als Tagfährte gearbeitet werden müssen. Die Wundbetten, der Anschuss und die Haken sind eigentlich genauso angefertigt, wie man es von anderen Prüfungen kennt. Ob getupft oder gespritzt steht in der Ausschreibung zur Prüfung. Als Fährtenschuhprüfung habe ich selbst noch keine Brauchbarkeitsprüfung erlebt. Aber ausgeschlossen ist das sicherlich nicht. Ich kenne aber nicht die 16 Prüfungsordnungen und kann es demzufolge ehrlicherweise nicht genau sagen. Das Fach Stöbern wird im Bestand absolviert, oder darf auch in einigen Bundesländern in für die Ausbildung von Jagdhunden anerkannten Schwarzwildgattern erfolgen. Wenn ein Hund keine Sauen jagt, dann bleibt nur die Arbeit im Wald, wo der Hund selbständig einen bestimmten Bereich abarbeiten und gefundenes Wild laut jagend in Bewegung bringen soll. Im Gatter muss der Hund innerhalb von fünf Minuten die Sauen selbständig finden und ca. 3 Minuten hart stellen oder besser noch in Bewegung bringen. Das Gatter hat den Vorteil, dass kein Hund die Prüfung räumlich verlassen kann und man braucht auf die Besonderheiten in der Setzzeit in unseren Revieren keine Rücksicht nehmen. Die Bauarbeit ist auch klassisch an die Anforderungen der Erdhundeverbände angelehnt. Hier gibt es also keine Besonderheiten die zu berücksichtigen sind. Alles in allem ist das Schöne daran, dass man auf seine eigenen Bedürfnisse und die Gegebenheiten in den verfügbaren Jagdmöglichkeiten den Hund abrichten und prüfen lassen kann. Der Teckel muss also nicht zwingend in den Bau und der Kurzhaar muss keine Enten aus dem Wasser apportieren, wenn seine Bestimmung, die dem Eigentümer und Führer unterliegt, eine andere ist. Die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder findet man häufig auf den Seiten der Landesjagdverbände unter der Rubrik Hundewesen. Die Termine dafür sind ebenfalls öffentlich. Die durchgeführten Prüfungen werden bei den Jagdbehörden archiviert und mit dem Zeugnis kann man sich je nach Länderregelung die sogenannte „Grüne Karte“ ausstellen lassen. Diese wird zum Beispiel bei Bewegungsjagden in bestimmten Landesforsten als Teilnahmevoraussetzung für den Jagdhund eingefordert.
Lesen und studieren Sie diese, um gut vorbereitet zu sein. Viele Jägerschaften bieten über deren Hundeobleute Übungstage im Gruppenrahmen an. Oder Sie wenden sich an professionelle Jagdhundeausbilder. Nicht jeder hat leider die Zeit seinem Hund die Schweißarbeit oder ein anderes Arbeitsfeld beizubringen. Wem das Geschick für die Hundeführung fehlt, der kann auch auf fertig ausgebildete Hunde zurückgreifen. Ab und zu werden auf den Internetauftritten der Rassehundeverbände fertig geprüfte Hunde angeboten.
Ähnliche und weitere interessante Artikel gibt es unter www.deutscher-jagdblog.de