Im Dschungel der Prüfungsordnungen für Jagdhunde gibt es neben den rassespezifischen Prüfungen die ländereigenen Brauchbarkeitsprüfungen, die auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes festgelegt worden. Deren Zweck ist die Feststellung der Brauchbarkeit eines Jagdhundes für den praktischen Jagdbetrieb. Es geht hier also nicht um zuchtrelevante Feststellungen, sondern rein um gesetzliche.

Diese Prüfung ist offen für alle anerkannten Jagdhunderassen. Das heißt ein Pudelpointer und ein Cocker Spaniel können sich bei der Teilnahme allen Prüfungsfächern stellen. Da das Ganze natürlich Länderregelungen unterliegt, kann man sich sicherlich ohne viel Phantasie vorstellen, was das für die Voraussetzung der Teilnahme bedeutet. Bis heute gibt es keine 100% einheitliche Lösung, obwohl der Jagdhund die Ente jeglicher Herkunft apportieren, oder das auf der Straße verunfallte Reh ohne Kenntnis über die Landkreiszugehörigkeit nachsuchen wird.

Was wesentlich ist, ist die Zulassungsvoraussetzung. Manche Bundesländer verzichten mittlerweile auf den Nachweis, einen nur aus dokumentierter jagdlicher Leistungszucht stammenden Hund zur Prüfung zuzulassen. In diesen Fällen reicht es, wenn der Hund einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht und für die Jagd eingesetzt wird. Auf Deutsch heißt das, dass Hunde ohne Ahnentafeln des JGHV, FCI oder anderer Vereine geprüft werden können. Lediglich die Chipnummer zusammen mit dem EU- Heimtierpass dienen der Identitätsfeststellung. Ob das jetzt gut oder schlecht ist, vermag ich nicht zu beurteilen. In diesem Artikel möchte mich nur auf die FAQ konzentrieren!

„Was muss man denn da alles machen?“

Die meisten Prüfungsordnungen sind mittlerweile nach gutem Vorbild in Module oder auch Fachgruppen aufgeteilt. Das sind:

• Allgemeiner Gehorsam

• Bringen /Apportieren

• Wasserarbeit

• Schweißarbeit

• Stöberarbeit

• Bauarbeit


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