Die Drückjagdsaison rückt immer näher und mit ihr geht leider nicht nur das Jagdglück einher, sondern auch so manches Leid eines Hundeführers. Wenn das Schlimmste eintrifft: der geliebte Hund, der treue Jagdkumpel, wird durch einen Schuss getötet, tritt neben den schmerzlichen, an sich nicht in Geld messbarem Verlust aufzuwiegen, dennoch die Frage nach der Leistung von Schadenersatz und dessen Höhe….der heutige Beitrag nimmt sich diesem traurigen Thema an…

Der Fall:

Christoph nimmt Ulf auf Schadensersatz wegen seines im Rahmen eines Jagdunfalls getöteten Jagdhundes Lissy in Anspruch. Christoph und Ulf nahmen an einer Drückjagd. Christoph, seines Zeichens Hundeführer, brachte hierzu zwei Bracken, Lissy und Lina, mit. Ulf war Jagdgast.

Wie üblich waren sämtliche Jagdteilnehmer zu Beginn der Jagd vom Jagdleiter eingewiesen worden. Ulf wurde von dem Ansteller ein Standort auf einem Drückjagdbock zugewiesen. Der nächste Schütze war 100-150 m entfernt. Die Drückjagd selbst wurde durch den Einsatz von Hunden bewirkt. Nach Anweisung des Jagdleiters waren – wie üblich - dass, sofern Hunde ein krankes oder gesundes Stück Wild stellen und Standlaut geben, nur die Hundeführer berechtigt sein sollen, den Standort anzugehen, um den Hunden zu Hilfe zu eilen. Die übrigen Schützen, die nicht Hundeführer seien, hätten auf keinen Fall den ihnen zugewiesenen Stand zu verlassen und auch sollten in diesem Falle auch nicht zur Schussabgabe berechtigt sein.

Zur Mittagszeit wurde Lissy, die 3-jährige Bracke von Christoph, mit jagdlicher Ausbildung und Zulassung zur Zucht, in der Nähe des Standortes von Ulf durch eine Schussverletzung am Kopf tödlich verletzt. Lissy und Lina hatten einen Keiler in der Nähe von Ulf in einer Dickung gestellt und laut und anhaltend verbellt. Die beiden Hunde waren jeweils mit einer Signalweste, roter Signalhalsung und mit einem GPS-Gerät versehen. Christoph hatte zu diesem Zeitpunkt einen Standort ca. 700 m entfernt eingenommen. Er beabsichtigte, den Standlaut, der sich schon einige Zeit hingezogen hatte, nach Abschluss der Jagd anzugehen, um nicht sich und andere Schützen bei der Jagd zu gefährden.

Ulf, der ebenfalls den Standlaut der Hunde wahrgenommen hatte, verließ den ihm zugewiesenen Drückjagdbock, um den Standort anzugehen. In der Folge nahm er den Keiler und die beiden Hunde wahr und schoss mehrfach auf ihn, welcher von Lissy und Lina gestellt worden war.


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