Wenn Waffen und auch Munition - wie hier die Aufbewahrung von Munition für eine nicht vorhandene und in der WBK eingetragene Kurzwaffe unzulässig aufbewahrt wird und dadurch die Gefahr des Abhandenkommens geschaffen wird, ist dies - bei Vorsatz - ein Straftatbestand. Dies kann nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In jedem Falle steht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage. In unserem Fallbeispiel wird die Ehefrau zwar grundsätzlich als Gegnerin der Jagd und eine Person, die an Waffen kein Interesse hat charakterisiert, dennoch ist sie eine - waffenrechtlich betrachtet - Nichtberechtigte. Nicht ausgeschlossen ist deshalb die Gefahr eines Abhandenkommens und zwar gerade aufgrund der vertretenen Überzeugung der Ehefrau als Jagdgegner.

Wer seine Waffen entgegen den waffenrechtlichen Vorschriften aufbewahrt, muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro rechnen; wer dies vorsätzlich tut und dabei den Zugriff Unberechtigter ermöglicht, muss mit einer Strafe bis zu 3 Jahren Gefängnis rechnen.

Jäger Fuchs ist ganz erschrocken, aus unerklärlichen Gründen befindet sich in seinem Waffenschrank eine Langwaffe, die nicht in seiner WBK eingetragen ist, die er aber von seinem Vater seinerzeit geerbt hat. Jäger Fuchs Ehefrau ist außer sich, als Fuchs ihr dies erzählt. "War ja klar, dass so etwas einmal passieren musste, Du mit Deinen Waffen. Du weißt doch wie die Leute sind. Wir sind ruiniert, wenn das rauskommt. Dabei haben wir uns nichts vorzuwerfen. Wir sind redliche Leute!" Jäger Fuchs entgegnet: "Ich habe sie geerbt, ich habe das völlig vergessen, da ich an der alten Krücke ohnehin kein Interesse habe. Beruhig Dich wieder. Ich bringe das in Ordnung, sobald ich Zeit habe."

Sie fordert ihn auf, dies schnellstens zu tun. Sie meint, die Zeit dränge, weil sie etwas von einer Amnestie bis Juli 2018 oder so ähnlich gehört habe, wenn man solche Waffen abgeben würde. Kann Jäger Fuchs etwas tun?

Besitzer illegaler Waffen können solche bundesweit bis einschließlich 6. Juli 2018 bei den Polizeibehörden abgeben. Die Amnestie richtet sich an Bürger, die etwa durch eine Erbschaft ungewollt zu illegalen Waffenbesitzern wurden. Jäger Fuchs kann somit seine Langwaffe bei den Polizeibehörden im Wege der Amnestie abgeben.

Allerdings hat er sich darauf einzustellen, dass dennoch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden wird, wenngleich ein solches mit der Feststellung der Straffreiheit enden sollte.

Wenn Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, kontaktieren Sie uns gerne: www.advohelp.de

Thorsten Pahlke / pixelio.de


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