Gerade in Anbetracht der Novellierung des Waffenrechts mit Wirkung zum 6. Juli 2017 sind Inhaber von Waffen mitunter verunsichert was die Aufbewahrung ihrer Waffen in den seit Jahren vorhandenen Waffenschränken betrifft: Erfüllt mein Schrank die gültigen Normen? Kann ich mich evtl. auf Bestandsschutz berufen? Muss ich schnellstmöglich einen neuen Schrank erwerben? Fragen über Fragen…

Ein Fallbeispiel dazu:

Jäger Fuchs hat bereits seinen 13. Jahresjagdschein gelöst. Nunmehr, am 3. Januar 2018, hält er einen Brief der Waffenbehörde in den Händen, wonach ein Termin für eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle gem. § 36 Abs. 3 WaffG angekündigt wird. Jäger Fuchs ist der alleinige Inhaber eines gültigen Jagdscheines sowie einer Waffenbesitzkarte. Jäger Fuchs ist von Beruf Finanzbeamter und seine Frau kümmert sich um die Organisation der familiären Angelegenheiten.

"Hm", sagt sich Jäger Fuchs, da les ich doch mal lieber im Gesetz nach:

§ 36 Abs. 3 WaffG lautet: "(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

Jäger Fuchs sagt sich: "Prima, da habe ich keine Sorgen. Meine Waffen, Langwaffen (Kurzwaffen besitze ich keine mehr), sind seit Jahren in einem seinerzeit neu erworbenen A-Schrank gesichert, die gesamte Munition in einem anderen A-Schrank. Zugegeben, darin befindet sich sowohl Munition für Lang- und Kurzwaffen, aber er ist sich sicher, die Prüfer werden schon nicht so genau hinsehen, schließlich kennen er und auch seine Frau doch den "Kurt" von der Waffenbehörde seit vielen Jahren. Und als Finanzbeamter habe ich auch den Kaufbeleg der Waffenschränke säuberlich aufbewahrt. Jäger Fuchs sieht dem Termin ohne Besorgnis entgegen. Er selbst ist zwar beruflich bedingt nicht vor Ort, aber seine Frau kennt sich bestens aus. Sie weiß wo sich die Schlüssel für die Tresore befinden, denn Jäger Fuchs hatte ihr "für den Fall der Fälle" das Versteck - vertraulich verraten. Damit es auch bei der Kontrolle keine Probleme gibt, hat er seine Frau in die Waffenhandhabung einzuweisen versucht. Jäger Fuchs ging davon aus, dass das auch zu keinen Problemen führen wird, da seine Frau keinerlei Bezug zu Waffen habe und - ganz im Gegenteil - eher ein Gegner der Jagd ist.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de


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