Gehen Sie nicht davon aus, dass die Kontrolleure alles Ihnen Günstige vermerken werden. Führen Sie in jedem Falle selbst ein Protokoll und bitten Sie die Kontrolleure um Gegenzeichnung. Bestenfalls sind Sie am Tage der Waffenkontrolle nicht allein zu Hause, sondern sind in Begleitung eines waffenkundigen Zeugen.
Durfte die Ehefrau des Jägers Fuchs Zugang zu den Schlüsseln der Waffenschränke haben?
Sofern allein Sie Inhaber jedweder waffenrechtlichen Berechtigung sind, müssen Sie ausschließen, dass Nichtberechtigte Zugang zum Waffenschrank haben. Sprich Frau Fuchs dürfte keinesfalls wissen, wo sich der Schlüssel befindet.
In unserem Fallbeispiel hat die Ehefrau die Waffenkontrolleure sogar in das Arbeitszimmer des Jägers Fuchs geführt. Musste sie dies?
Bitte bedenken Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, im Rahmen einer Waffenkontrolle die Kontrolleure durch Ihr gesamtes Haus oder Ihre Wohnung zu führen. Grundsätzlich besteht ein Betretungsrecht der Kontrolleure nur für den Raum, in welchem erlaubnispflichtige Waffen und Munition aufbewahrt werden. Kontrolleure haben allein ein Recht, die Waffenschränke zu kontrollieren, sicherlich nicht alle Wohnräume.
Gesetzt den Fall, die Ehefrau war ebenfalls Berechtigte wie Jäger Fuchs: Hätte sie oder auch Jäger Fuchs den Kontrolleuren den Aufbewahrungsort der Schlüssel oder einen Sicherheitscode offenbaren dürfen?
Bitte achten Sie beim Öffnen des Waffenschrankes darauf, dass den Kontrolleuren Verstecke des Schlüssels und Zahlenkombinationen nicht zugänglich sind und, dass beim Eingeben des Zahlencodes die Kontrolleure und auch Dritte daran gehindert sind, diese zu erfassen.
Jäger Fuchs ist ein ordentlicher Mensch, er geht gewissenhaft seinem Beruf auf Finanzbeamter nach und parkt sogar seinen PKW stets korrekt. Er macht sich Sorgen, unabsichtlich etwas Illegitimes zu tun. Daher fragt sich Jäger Fuchs: Was prüfen die Kontrolleure eigentlich?
Dabei ist im Vorfeld einer Überprüfung selbst darauf zu achten, dass der vorhandene Waffenschrank zugelassen und die zulässige Anzahl von Waffen nicht überschritten werden. Zu diesem Zwecke legen Sie bestenfalls den Kontrolleuren das Zertifikat Ihres Waffenschrankes vor. Sodann können die Kontrolleure den Waffenbestand mit den Eintragungen in der Waffenbesitzkarte vergleichen.
Und auch dann, wenn Sie aufgefordert werden, eine oder mehrere Waffen aus dem Schrank zu nehmen, denken Sie unbedingt an eine sichere Waffenhandhabung. Keinesfalls, auch nicht im zweifelsfrei ungeladenen Zustand dürfen Sie die Mündung der Waffe in Richtung des Kontrolleurs halten. Aber dies sollte keines gesonderten Hinweises bedürfen.
Im Rahmen der Waffenkontrollen sichten die Kontrolleure das Kaliber der vorhandenen Munition und gleichen diese mit der vorzulegenden Waffenbesitzkarte ab. Allein dann, wenn das Kaliber der Munition nicht mit den in der WBK eingetragenen Waffen nicht übereinstimmt, wird eine Aufklärung angezeigt sein. Sie sollten daher im Falle eines Waffenverkaufs stets dafür Sorge tragen, dass verbliebene Munition für Kurzwaffen entsorgt oder aber mitveräußert wird.
Jäger Fuchs hatte zwar Langwaffen und Munition getrennt, d.h., richtigerweise überkreuz voneinander aufbewahrt, er hat jedoch auch Munition von Kurzwaffen ohne eingetragene Kurzwaffe aufbewahrt. Dies stellt eindeutig einen Verstoß nach waffenrechtlichen Grundsätzen dar. In unserem Fallbeispiel kam es gar nicht soweit, dass die Kontrolleure die Munition auf Ordnungsmäßigkeit sichteten. Mit welchen Rechtsfolgen müsste Jäger Fuchs im Entdeckungsfalle rechnen?