Kurzum, Jäger Fuchs ist bei der Arbeit als seine Frau am Morgen des Kontrolltages "den Herren" die Tür öffnet und sagt: "Guten Tag, die Herren, grüß Dich Kurt. Sie kommen sicherlich von der Waffenbehörde."

Ohne dass die Herren antworten können, bittet die aufgeregte Ehefrau die Herren sogleich herein und bittet diese, ihr in den Keller zu folgen, denn dort seien die Waffen und Munition ihres Mannes aufbewahrt. Sie bedeutet ihnen, keine Sorgen zu haben. Schließlich wüsste sie, wo sich alle Schlüssel befinden und auch die Waffen könne sie ihnen zeigen. Sie betont dabei, dass ihr Mann ihr das extra gezeigt habe. Sogleich geht die Ehefrau im Beisein der Herren in das Arbeitszimmer ihres Mannes und holt aus einer unverschlossenen Schreibtischschublade zwei silberfarbene Schlüssel hervor. "Sehen Sie, meine Herren, hier sind die Schlüssel, wir können gleich mit der Kontrolle beginnen." Die beiden Männer sehen sich ungläubig an. Zu Recht?

Durfte Jäger Fuchs seine Waffenschränke mit der Widerstandsgrad A auch nach der Novellierung des Waffengesetzes im Jahr 2017 weiternutzen?

Ein klares Ja. Jäger Fuchs, der sogar mittels Kaufbeleg den Erwerb vor der Novellierung nachweisen kann, darf sich auf den Bestandsschutz für A- und B-Schränke berufen. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Der jetzige Besitzer kann auch weitere Waffen hinzukaufen und diese in den bestehenden Schränken lagern. Wenn der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll ist, muss bei Neukauf mindestens ein Schrank der Stufe 0 erworben werden. Eine Weiternutzung von gebrauchten A- und B-Schränken, die man z.B. im Wege der Erbschaft erlangte, ist hingegen nicht angezeigt, weil es an der vorherigen Eigennutzung fehlt. Eine Mitnutzung eines bestandsgeschützten Waffenschranks ist jedoch nicht ausgeschlossen. Im Falle eines Neuerwerbs empfiehlt sich daher die Anschaffung eines Waffenschranks mit dem Widerstandsgrad O oder I.

Durfte die Ehefrau des Jägers Fuchs die Waffenkontrolleure in dessen Abwesenheit die Kontrolleure ins Haus bitten?

Nein, das durfte sie nicht. Achten Sie am Tage der Kontrolle darauf, dass Sie als möglicherweise allein waffenrechtlich Berechtigter höchstpersönlich anwesend sind. Sie dürfen unter keinen Umständen ersatzweise Mitglieder Ihrer Familie die Waffenkontrolle begleiten lassen.

Hätte Jäger Fuchs, wäre er anwesend gewesen, ohne jeden Zweifel annehmen dürfen, dass tatsächlich Waffenkontrolleure vor ihm stehen, allein aufgrund der Tatsache, dass ihm einer der Herren bekannt gewesen wäre und er angenommen hätte, dass dieser noch immer bei der Waffenbehörde arbeitet?

Nein, Jäger Fuchs hätte sich nicht auf sein gutes Gefühl verlassen dürfen. Lassen Sie sich bitte vor dem Betreten Ihres Hauses oder der Wohnung den Dienstausweis des Kontrolleurs zeigen. Bestehen Sie darauf, sich zunächst in aller Ruhe den Namen und die Dienstbehörde nebst Nummer notieren zu können; vergleichen Sie dabei auch das vorhandene Lichtbild mit der vor Ihnen stehenden Person. Erst dann, wenn Sie keine begründeten Zweifel hegen, bitten Sie den/die Kontrolleure herein.

Was hätte Jäger Fuchs vor dem Einlass veranlassen sollen?

Ganz gleich, ob Jäger Fuchs mit einem oder gar allen angekündigten Kontrolleuren bekannt gewesen wäre, bietet es sich an, selbst ein Protokoll über den Verlauf der Waffenkontrolle zu fertigen.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de


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