Die Aufbewahrung von Jagdwaffen ist in § 36 Waffengesetz geregelt, das weiß jeder Waffenbesitzer, steht ja im Gesetz, das man zu kennen hat. „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ (§ 36 WaffG Abs. 1)

Und auch diese Buchstaben des Gesetzes kennt natürlich jeder Waffenbesitzer:

„Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.“ (§ 36 WaffG Abs. 3)

Und hier kann der Hase schneller als gedacht im Pfeffer liegen!

Eigenes aktives Handeln ist Pflicht!

In den letzten Wochen konnte man immer wieder Diskussionen verfolgen, ob denn ein neuer Tresor auch der Behörde nachgewiesen werden muss. Um es vorwegzunehmen: Wer den neuen Tresor aufstellt, der Behörde gegenüber aber den Nachweis über die sichere Aufbewahrung nicht führt, verstößt gegen den Wortlaut der Vorschrift.

Es handelt sich nämlich um eine „Bringschuld“. Der Behörde gegenüber ist der Nachweis zu führen, und zwar ohne, dass vorher eine Aufforderung von der Behörde an den Waffenbesitzer erfolgt. Steht die Prüferin oder der Prüfer erst einmal am dem der Behörde bisher unbekannten Waffenschrank, muss man davon ausgehen, dass das Versäumnis festgestellt wird. Der Hinweis darauf, dass die bisherigen Tresore doch gemeldet seien, kann leicht unter Hinweis auf den Wortlaut des Gesetzestextes vom Tisch gewischt werden.

§ 36 WaffG sagt wörtlich „hat .... der zuständigen Behörde nachzuweisen“.

Hat bedeutet nichts anderes als eine Bringschuld gegenüber der Behörde. Wenn das Gesetz sagt: „zur sicheren Aufbewahrung getroffene oder vorhergesehene Maßnahmen nachzuweisen“, dann muss der Waffenbesitzer von sich aus tätig werden, also ohne dazu extra aufgefordert zu werden.

Tut er oder sie es nicht, dann ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Bild: david-leveque/unsplash


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