Wir Jagdgebrauchshundeführer haben uns verpflichtet, dass angeschossene Wild so schnell wie möglich, von seinen Qualen zu erlösen. Demgemäß ist auch der Jagdhundeinsatz – selbst in Wolfsgebieten – selbstredend verpflichtend.

Aber fangen wir von vorne an: ohne Jagdgeschehen, gibt es die wenigstens Kontakte zu Wölfen. Was gilt es daher im Vorfeld der Hundeführer bei der Jagd in Wolfgebieten zu beachten? Zunächst sollte bereits im Rahmen der Jagdeinladung für die Hundeführer klargestellt sein, ob mit Wolfskommen zu rechnen sein wird. Fernerhin sollte eine Aufklärung erfolgen, wie im Schadensfall verfahren werden wird – Übernahme durch Jagdhundeausgleichskasse oder andere Versicherung? Gibt es einen Managementplan des jeweiligen Bundeslandes?

Nach den bisherigen Erkenntnissen sollten –entgegen der üblichen Praxis – in Wolfsvorkommen bereits im Januar, der Paarungszeit der Wölfe, keine Drückjagden mehr angesetzt werden. Sollte dennoch eine Drückjagd angesetzt werden, sollte zum Schutz der Jagdhunde der Einsatz dieser kritisch überprüft werden. Aber wie auch bereits erwähnt, sollten Hunde in Wolfsvorkommen immer erst 30 min nach Beginn der Drückjagd geschnallt werden, um dem Wolf die Möglichkeit des Rückzugs zu bieten.

Aber nicht nur an die Jagd ist zu denken, sondern auch an die „Arbeit auf der Roten Fährte“. Ich, als langjähriger anerkannter Schweißhundeführer, kann Ihnen nur an die Hand geben, dass es wichtig im Rahmen der Nachsuche ist, dass in Wolfsgebieten stets der enge Kontakt zur Jagdleitung und den Hundeführern zunächst gesucht wird. Vor dem Beginn einer ersten Nachsuche sollte daher zunächst geklärt werden, ob ein erster Schweißhund bereits erfolglos im Gelände war. Sollte dies nicht zutreffend sein und verweigert ein weiterer Nachsuchenhund trotzdem die Arbeit, ist auch Wolfswitterung als möglicher Grund in Betracht zu ziehen.

In jedem Falle ist für den eigenen Hund zu konstatieren, dass für ihn der beste Schutz stets die Nähe zu seinem Hundeführer, dem Mensch als solchen, bietet. Wölfe meiden grundsätzlich Menschen!

Fernerhin sollte auch jeder Jagdeifer spätestens dort enden, wo ein Wolf Wild bereits in Besitz genommen hat. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, im Falle einer Wolfssichtung am verletzten oder verendeten Stück, sich ruhig zu entfernen und dem Wolf das Wild zu überlassen. Machen Sie bitte hier keine Experimente: Vom Wolf in Besitz genommenes Wild ist diesem zu überlassen! Nehmen Sie den Hund vorsichtig zurück und entfernen Sie sich ruhig. Beim täglichen Reviergang – unabhängig vom Jagdeinsatz – sollten Sie Ihren frei laufenden Hund im Falle einer Wolfssichtung sofort zu sich nehmen und anleinen. Sollte der Wolf vom Beäugen Ihres Hundes keinen Ablass zeigen, sollten Sie lautstark Bemerkbarmachen und sich aus der Gefahrensituation mit Ihrem Hund entfernen.

Grundsätzlich gilt: Niemals den Jagdhund für das Anzeigen von Wolfszeichen belohnen! Der Hund darf keine positive Verknüpfung mit dem Wolf herstellen. Daher: Bereits im Rahmen der Ausbildung von unseren Jagdhunden: Den Hund niemals für das Anzeigen von Wolfszeichen belohnen! Im Rahmen der Jagd sind in jedem Falle zum Schutz von Hund und Mensch die nachfolgenden Aspekte zwingend einzuhalten:


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