Endlich 1. Mai – aber in diesem Jahr irgendwie anders…
In vielen Bundeländern startet am 1. Mai der Aufgang in die Saison. Aufgrund der aktuellen Situation wird darauf hingewiesen, dass die Jagdausübung nur per Einzelansitz erlaubt ist. Das gesellige Beisammensein im Anschluss an den ersten Morgenansitz ist nur mit einer Person erlaubt, die nicht im gleichen Haushalt wohnt. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Vorgaben, damit die Jagdausübung weiterhin gestattet bleibt!
Außerdem Wissenswert:
Niedersachsen: erlaubt ist die tatsächliche Jagdausübung und die Erfüllung jagdrechtlicher Pflichten (Hege, Abschussplan, Seuchenprävention), nicht erlaubt der reine Aufenthalt z.B. für Hochsitzbau oder dem Anlegen von Pirschwegen. Mehr können Sie hier erfahren.
Passierbescheinigung LJV-Berlin: als zusätzliches Legitimationsdokument zum Jagdschein sowie der Ausrüstung könnte der Passierschein unterstützend gewertet werden. Hier erfahren Sie mehr.
Sachsen-Anhalt: die Einreise von Jägern, die Ihren Wohnsitz außerhalb Sachsen-Anhalts haben, ist erlaubt, wenn die Einreise der Einzeljagd, Jagdhundeausbildung, notwendige Revierarbeiten oder der Gefahrenabwehr dient und die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Bei einer Überprüfung sind der gültige Jagdschein sowie der Pachtvertrag bzw. der Begehungsschein vorzulegen und zu dokumentieren, wo gejagt werden soll. Mehr hier
Nordrhein-Westfalen: hier können Sie detailliert lesen, was alles erlaubt ist und was nicht.
Bayern: Jagdausübung, die nur mit Hilfestellung einer Begleitung möglich ist aufgrund von Witterungs-, Gelände- und Bodenverhältnissen, im Hochgebirge, auf Gewässern und Mooren ist nicht erlaubt, ebenso das Verlassen der Wohnung für den Kauf oder die Abholung von Reviereinrichtungen. Das Abholen von Jagdhundewelpen vom Züchter ist jedoch gestattet. Was noch bzw. was nicht lesen Sie hier.
Waldbrandgefahr aufgrund anhaltender Trockenheit bereits jetzt sehr hoch
Aufgrund der bis jetzt sehr niederschlagsarmen Zeit ist die Waldbrandgefahr bereits sehr hoch eingestuft (siehe Waldbrandgefahrenindex https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html). Besonders betroffen sind Teile von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Um Brände im Wald zu verhindern, parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen, halten Sie für Notfälle Zufahrtswege frei, werfen Sie keine Zigarettenstummel weg. Aufgrund der Corona-Situation sind Grillplätze gesperrt und ebenso auch das Entzünden offenen Lagerfeuers.
Kitzrettung
Wo im letzten Jahr noch auf „Manpower“ bei der Kitzrettung gesetzt wurde, ist in diesem Jahr leider das Absuchen der Wiesen vor dem Mähen nicht mit mehr als 2 Personen gestattet. Erlaubt ist der Einsatz von Jagdhunden zur Suche. Die Suche mit Drohnen ist natürlich eine super Alternative, allerdings sind die Drohnenpiloten nicht wie Sand am Meer zu finden. Was Sie für die Kitzrettung noch wissen müssen, lesen Sie hier.
Weitere interessante Links:
https://www.jagdverband.de/kitzrettung-zeiten-der-corona-krise