Nicht allein im Anschluss an durchgeführte Gesellschaftsjagden, sondern vielfach im täglichen Jagdbetrieb oder nach einem Verkehrsunfall ist die Nachsuche auf angeschossenes oder angefahrenes Wild eine bedeutsame Aufgabe, die von bestätigten Schweisshundegespannen in teils stundenlanger, intensiver Arbeit durchgeführt wird.
Der heutige Artikel nimmt sich dabei der Problematik an, wenn bei der Nachsuche durch den je nach den Umständen des Einzelfalls geschnallter Schweisshund einen Verkehrsunfall verursacht wurde und die damit einhergehende Frage einer möglichen Haftung des Schweisshundeführers für den dadurch entstandenen Schaden.
Ein Fallbeispiel: Bastian ist Revierförster und zudem ein bestätigter, sehr erfahrener Schweißhundeführer. Er führt einen Hannoveraner Schweißhund namens Bodo als Diensthund. Weil auf der Drückjagd seines als Jagdleiter bestellten Freundes Patrick in der Göhrde mehrere Stücke Wild nachzusuchen waren, bat dieser ihn – wie bereits seit Jahren üblich - um Unterstützung bei zahlreichen Nachsuchen. Bastian ist gerne bei Patrick im Revier, handelt es sich doch um das größte zusammenhängende Waldstück in Norddeutschland.
Für Bastian ist die Nachsuchenarbeit Berufung, daher überlegt er nicht lange, ob er Zeit und Lust hat, sondern kommt seinem Freund selbstredend zur Hilfe. Im Verlauf einer Suche auf angeschossenes Rehwild hatte Bastian Bodo entsprechend beim Einsatz schnallen müssen.
Nahezu zeitgleich befuhr Frau Bäcker an diesem Tage gegen 15:00 Uhr die von der Drückjagd etwas mehr als 2 km Luftlinie entfernte Bundesstraße. Es kam wie es kommen musste und der sich im jagdlichen Einsatz befindliche Schweisshund Bodo wurde von Frau Bäcker angefahren. Die erlittenen Verletzungen waren derart schwerwiegend, dass Bodo noch am Unfallort verstarb. Bastian war seinem Hund per Ortungsgerät gefolgt und konnte ihn nur noch in seinen letzten Sekunden im Arm halten.
In Folge der Kollision entstand an dem PKW von Frau Bäcker ein Schaden von ca. € 1.000 an Reparaturkosten. Frau Bäcker war zwar ebenfalls traurig, dass der Hund von Bastian bei dem Unfall verstorben ist, dennoch wollte sie nicht auf eine Schadenregulierung ihres PKW verzichten. Denn, ihrer Meinung nach sei der Hund plötzlich und unerwartet von der rechten Fahrbahn aus dem Wald unangeleint auf die Fahrbahn gelaufen. Frau Bäcker beauftragte sodann einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadenersatz.
Als Bastian das Schreiben des Rechtsanwalts liest, ist er völlig fassungslos: „Was bildet die sich eigentlich ein? Der Unfall sei unvermeidbar gewesen? Sie habe sofort eine Notbremsung eingeleitet als sie „den Hund“ habe kommen sehen, dennoch sei es zur Kollision gekommen? Das kann doch wohl alles nicht wahr sein! Die hat Bodo auf dem Gewissen und möchte jetzt noch von mir Schadenersatz für die an ihrem PKW entstandene Reparaturkosten?“