Was tun mit den Abschussprämien?
Nochmal zurück zur Einkommenssteuer: In einigen Bundesländern werden seit einiger Zeit „Prämien“, „Aufwandsentschädigungen“ oder ähnlich genannte Beträge für den Schwarzwildabschuss ausbezahlt. Zum Beispiel in Bayern 20 EUR für Frischlinge, Überläuferbachen und nicht führende Bachen. Grundsätzlich ist auch hier zu prüfen, in wie weit dies Einnahmen in steuerrechtlichen Sinne sein könnten. Wer viel jagt, macht viel Beute und bei einer Jahresstrecke von 50 abrechenbaren Sauen, kämen so in Bayern immerhin 1000 EUR zusammen, nur durch die Prämie. Manche Landkreise stocken die Prämie sogar nochmal um das Doppelte auf.
Die Einordnung solcher Beträge ist aber nicht ganz trivial. Es ist weder konkreter Aufwandsersatz, noch vergleichbar mit Entschädigungen (z.B. Übungsleiterpauschalen). Auch haben sich die Finanzministerien zur Einordnung nicht konkret geäußert, was darauf schließen lässt, dass kein konkreter Interpretationsbedarf gesehen wird. Die Prämien sind von der Idee her eine Motivation, trotz steigenden Druckes seitens der Landwirtschaft und dem großen Aufwand bei der Jagd, doch raus zu gehen und Strecke zu machen. Kommen wir wieder zu den Grundlagen der Einkommenssteuer zurück: Nachhaltigkeit liegt sicher vor, das lässt sich bei der Jagd kaum bestreiten. Aber kann überhaupt jeweils ein Totalgewinn erzielt werden? Eher unwahrscheinlich. Bis sich die neue Blaser oder das neue Zeiss mit 20 EUR pro Sau (plus Einnahmen aus der Wildbrettvermarktung) finanzieren lassen, wird einige Zeit vergehen. Und selbst die direkten Kosten, wie Munition, die konkrete Fahrt ins Revier, die Kamera an der Kirrung und das verwendete Kirrrmaterial, übersteigen diese Einnahmen in der Regel. Gleichzeitig müsste auch – siehe oben – säuberlich dokumentiert werden ob die Jagd gerade zur Erzielung dieser Einnahmen ausgeführt wird oder zum reinen Vergnügen. Eine gewisse Dokumentation ist aber immer ratsam, falls das Finanzamt sich vom dauerhaften Verlust (also der Liebhaberei) vergewissern möchte. Inwieweit das Konzept der Liebhaberei bei zunehmendem gesetzlichen und gesellschaftlichen Druck zumindest in Sachen Schwarzwild aufrechterhalten werden kann, gehört leider noch in den Bereich der Phantasie. Aber eigentlich jagen wir ja auch nur aus Leidenschaft…
Zum Autor
Ulrich Schäfer – im Hauptberuf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – ist akademischer Jagdwirt aus Altdorf bei Nürnberg. Für seine Abschlussarbeit am Institut für Wildtierbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur in Wien über die Bayrischen Schwarzwildmonitoring-Systeme wurde er als Jahrgangsbester ausgezeichnet. Er ist als Referent für aktuelle jagdwissenschaftliche Themen bei Kreisgruppen und Hegeringen unterwegs.