_ Der heutige Artikel beschäftigt sich mit der spätestens zu Beginn der in wenigen Wochen wieder mit Gesellschaftsjagden einhergehenden Problematik, dass bei einer Gesellschaftsjagd eingesetzte, keinen Hund führende, Treiber in der Regel als „abhängig Beschäftigte“ angesehen werden und daher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen; nicht jedoch eingesetzte Stöberhundeführer._
Gerade weil der Schwarzwildbestand zunehmend anwächst, und die Nachfrage nach Stöberhundeführern immer weiter steigen wird, ist schwer nachvollziehbar, weshalb die wertvolle und mit nicht unerheblichem gesundheitlichen Risiken behaftete Tätigkeit eines Stöberhundeführers schlechter gestellt sein sollen, als die, der Treiberwehr.
Anhand eines tatsächlich zu entscheidenden Rechtsfalls soll Aufschluss über die derzeitige Rechtslage gegeben. Der Sachverhalt:
Lukas, ein Stöberhundeführer, nahm mit seinen Wachteln Leto und Kyra als Stöberhundeführer an einer Drückjagd teil. Lukas ist bereits seit 5 Jahren als Stöberhundeführer tätig. Er ist jährlich bei etwa 15 bis 30 Jagden im Einsatz, die drei bekannte Jagdpächter ausrichten. Als Unkostenpauschale erhält er zwischen 20 und 30 € pro Jagd und Hund. Etwaige im Einsatz anfallende Tierarztrechnungen für seine Hunde trägt der einladende Jagdpächter. Lukas ist von Beruf Versicherungskaufmann.
Am Tag des Unfalls war Lukas kein geladener Jagdgast, sondern nahm Treibertätigkeiten wahr. Er war von dem Jagdleiter damit beauftragt worden, mit seinen Stöberhunden Schwarzwild in den Dickungen aufzustöbern. Lukas Angaben zufolge war er dabei weisungsgebunden, denn er hatte eine Karte mit einem exakten Plan und Uhrzeitangaben. Sofern sich etwas änderte, würde er vom Jagdleiter rechtzeitig vorher kontaktiert. Er führte zwar auch ein Jagdgewehr mit sich, für Lukas galt ein allgemeines Schießverbot, d. h. es wäre ihm nur in einer Notlage gestattet gewesen, einen Schuss abzugeben, zum Beispiel wenn er persönlich von Schwarzwild angegriffen worden wäre. Außerdem führte Lukas ein Funkgerät mit sich, um kurzfristige Anweisungen entgegenzunehmen.
In der Rückschau kann Lukas sich glücklich schätzen, dass er dieses Funkgerät bei sich führte, denn allein aufgrund des mangelnden Mobilfunkempfangs konnte er dadurch die Rettungskräfte alarmieren. Mit diesem Funkgerät rief er nach seinem Unfall um Hilfe. Lukas hatte das erste Mal in seinem Leben bei der Jagd richtig Pech. Er stolperte, als er Leto und Kyra nacheilte, über einen Baumstamm und prallte mit dem Gesicht frontal gegen einen vor ihm stehenden Baum, wobei er sich Frakturen im Gesichtsbereich zuzog.