Die Thematik „Waffentransport“ ist aufgrund der Vielzahl von Waffenarten komplex und vielfältig. Nachfolgende Betrachtungen beschränken sich auf jene für den jagdlichen Einsatz gedachten (Schuss-)Waffen.

Sportschützen und Jäger dürfen Waffen, insb. Schusswaffen, nur unter Beachtung der strengen Voraussetzungen des Waffengesetzes in einem sicheren Behältnis transportieren.

Es handelt sich dann um einen Waffentransport, wenn die Waffe nicht zum Zweck der sog. Tätigkeitsausübung (z. B. bei einem Jäger oder einem Sportschützen) befördert wird. Dabei darf die Waffe nicht einsatz- oder schussbereit und auch der schnelle Zugriff muss ausgeschlossen sein.

Der Transport im PKW (innerhalb Deutschlands)

Bereits der Weg vom Ort des Erwerbs nach Hause, die Fahrt vom Wohnsitz zum Büchsenmacher oder in das Jagdrevier sind regelmäßig mit einem Transport der Jagdwaffe verbunden. Jägern ist der Waffentransport ins Revier mit dem PKW gestattet, sofern diese einen gültigen Jagdschein vorweisen können, die zu transportierende Waffe in der eigenen Waffenbesitzkarte eingetragen ist oder für die „Leihwaffe“ ein gültiger Überlassungsvertrag mitgeführt wird. Im Rahmen der Beförderung im PKW ist sicherzustellen, dass sich eine Waffe weder für Dritte einsatz- noch zugriffsbereit im PKW befindet. Zwar ist nicht zwingend erforderlich, dass die Waffe bei der Fahrt ins Revier oder auf den Übungsschießplatz in einem verschlossenen Behältnis transportiert und damit nicht sichtbar für Dritte ist, jedoch ist sicherzustellen, dass die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen schussbereit ist.

Ganz gleich jedoch, wie viel „Handlungsspielraum“ die Gesetzeslage für den direkten Waffentransport ins Revier oder aber auf den Schießplatz hergeben mag, liegt es doch an einem jedem selbst zu entscheiden, ob nicht ein Waffentransport stets so sicher wie möglich erfolgen sollte und nicht im Spektrum des „gerade noch“ Erlaubten. Der für Dritte nicht sichtbare Transport abgeschlossenen Futteral oder Waffenkoffer im PKW ist dabei ggfls. zwar etwas zeitaufwendiger, aber in jedem Falle die sichere Alternative.

In jedem Falle ist jedoch sicherzustellen, dass eine zu transportierende Schusswaffe nicht geladen sein darf und muss getrennt von der Munition in abschließbaren Behältnissen, wie einem Waffenkoffer oder einem Futteral, befördert werden muss. Ausreichend ist dabei zumeist die Blockierung des Öffnungsmechanismus‘ mit einem Vorhängeschloss. Demgegenüber ist das Deponieren der Waffe im Kofferraum jedenfalls dann nicht regelgerecht, wenn dieser auch vom Fahrzeuginneren zugänglich ist.

In Bezug auf den Transport von Jagdmessern, die als Waffe gelten (darunter auch Klappmesser als sog. „Einhandmesser“ mit einer Messerklinge, die länger als 12 cm ausfällt), ist gleichsam Sorgfalt geboten. Messer sind sicher vor einem schnellen Zugriff durch Dritte zu verwahren. Eine Aufbewahrung im Handschuhfach sollte deshalb nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dieses verschließbar ist.


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