Ullrich ist fertig mit den Nerven! Er hat seinen Jagdschein und die Waffenbesitzkarte verloren sowie sämtliche Waffen abgeben müssen…wegen „ein paar Bier“ und „Gläser Wein“ – „gelegentlich getrunken“- ohne dass er die Jagd ausgeübt hat… Warum nur?

Das verrät uns der folgende Sachverhalt:

Ullrich besitzt seit knapp 20 Jahren eine Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein. Vor 13 Jahren hatte die zuständige Polizeiinspektion erstmals in Erfahrung gebracht, dass Ullrich seit 22 Jahren alkoholauffällig ist, d.h., bereits in seiner Zeit, bevor er o.g. waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse erworben hatte.

IM Jahr 1998 war Ullrich deutlich alkoholisiert auf eine Unfallstelle mit quietschenden Reifen zugerast, eine Kontrolle ergab 1,21 Promille. Acht Jahre später war Ullrich in eine Streiterei mit mehreren Personen verwickelt, die Polizei wurde gerufen und eine Alkoholprobe ergab 2,1 Promille. Wenig später fiel Ullrich unangenehm auf, weil er stark alkoholisiert ein Lokal betreten hatte. Anfang November 2006 hatte Ullrich mit ca. 2,7 Promille aus Wut eine PKW-Tür eingetreten. Wenige Tage später war die Polizei infolge Ruhestörung verständigt worden: beim Öffnen der Wohnungstür fand die Polizei Ullrich schwer angetrunken und schlafend in der Badewanne liegend, das Radio tönte. Anfang April 2008 war wieder ein Polizeieinsatz vonnöten: Ullrich war wieder stark unter Alkoholeinfluss. Einen Monat später hatten Passanten die Polizei gerufen, Ullrich war angetrunken; ein Alkoholtest ergab 2,1 Promille. Die Polizeibeamten brachten Ullrich und dessen Begleitung nach Hause. Die Beamten vermochten ihren Augen nicht zu trauen als sie die Wohnung von Ullrich betraten: ein 30 Literfass Wein und ca. 15 leere Bierflaschen befanden sich in der Wohnung. Sie waren angesichts des hohen Promillewertes erstaunt: Ullrich zeigte nämlich nur geringe Ausfallerscheinungen und das, bei einem Alkoholwert von 2,1 Promille. Aufgrund der offenbaren Alkoholgewöhnung wurde Ullrich zunächst eine Frist zur Ausräumung dieses Verdachts im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses gesetzt. Ullrich sah hiervon jedoch ab.

Die Folge war klar: Im Wege des Sofortvollzugs wurden die Waffenbesitzkarten widerrufen, der Jagdschein für ungültig erklärt und Ullrich zur Ab-/Weitergabe der Waffen an Berechtigte resp. zum Nachweis der Unbrauchbarmachung aufgefordert.

Zur Begründung des Einziehungsbescheids wurde im Wesentlichen ausgeführt, auf Grund der mitgeteilten polizeilichen Ereignismeldungen sei bei Ullrich von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen, weshalb er die im Waffenrecht und Jagdrecht geforderte persönliche Eignung nicht mehr besitze. Ullrich wollte sich das alles nicht bieten lassen und ließ schließlich, nachdem der Widerspruch negativ beschieden wurde, Klage zum Verwaltungsgericht erheben. „Es kann doch wohl nicht wahr sein! Da trinke ich mal Alkohol. Werde in zehn Jahren viermal kontrolliert, hab‘ keine Waffe dabei und jetzt steh ich da als Alkoholiker und soll meinen Jagdschein und die WBKs abgeben. Großes Kino!“, beschwert sich Ullrich.


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