Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd ist kein optionaler Vorschlag, sondern lebensrettend.

Bei Manchen verblasst die Erinnerung an die UVV mit den Jagdjahren. Wie wichtig aber ihre Befolgung ist, zeigt unsere Serie wahrer Jagdunfälle.

So ein kurioser Fall kann doch gar nicht passieren? Oh doch, wie man sieht…

Gefahr auf der Liegewiese

An dem heißen Julitag im Jahr 2020 ist das Freibad bei Zwickau rappelvoll. Der 69jährige Hans-Dieter ist mit seiner Enkelin gekommen, die Elfjährige genießt den Badespaß und die Riesenrutsche. Zwischendurch suchen sie die Liegewiese auf, der Rentner steht auf der Decke und trocknet sich ab. Plötzlich knallt es aus einiger Entfernung. Im nächsten Moment spürt Hans-Dieter einen brennenden Schmerz am Bauch, die Haut ist stark gerötet. Vor ihm auf der Decke liegt ein Geschossfragment.

Einige hundert Meter weiter: Kurt hatte Waidmannsheil! Der 72jährige hat bei der Erntejagd von seinem mobilen Hochsitz aus eine Sau gestreckt.

Was sich dann ereignete, erklärte später ein ballistischer Gutachter vor dem Landgericht:

Die Kugel durchschlug das Stück Schwarzwild und trat dahinter in den Boden ein. Allerdings verließ ein Splitter den Boden wieder und flog mit verändertem Winkel – und zum Glück verminderter Energie – in Richtung Freibad-Liegewiese weiter, die direkt an das Feld grenzt.

Kurt war sich keiner Schuld bewusst: Die Jagd war ordentlich angemeldet, von seiner erhöhten Position war natürlicher Kugelfang gegeben. Sein Anwalt nannte den Unfall „unvorhersehbar“. Die Richter folgten der Ansicht nur bedingt und verhängten einen vierstelligen Strafbefehl. Dagegen wehrte sich der Jäger.

In zweiter Instanz hatte Kurt nur teilweise Erfolg: Die Robenträger halbierten zwar seine Geldstrafe, dafür blieb er auf den Kosten für das von ihm beantragte Gutachten sitzen.

Der Gefährdungswinkel durch Geschossteile bei Büchsenschüssen ist größer als man denkt!


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