Während der Beschuldigte schweigen darf ohne Nachteile befürchten zu müssen, hat der Zeuge, der bewusst Falsches erzählt, selbst mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen.
Der Zeuge muss von Anfang an die Wahrheit sagen. Deshalb muss auch der Zeuge genau nachdenken, was er sagt, sonst ist er plötzlich auch Beschuldigter.
Manchmal müssen aber auch Zeugen nichts sagen, zum Beispiel wenn man gegen eine Angehörige oder einen Angehörigen aussagen müsste. Sollten Sie in der konkreten Situation Zweifel haben, ob die Voraussetzungen für ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht vorliegen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt oder eine Anwältin für Strafrecht kontaktieren.
Ihre besondere Befähigung haben Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht bereits nachgewiesen.
Dass die Strafrechtsexperten dann zugleich Jägerinnen oder Jäger sind, ist natürlich kein Muss, manchen mag das vielleicht lieber sein, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Dazu gab es vor einiger Zeit schon einmal einen eigenen Artikel.
Fazit:
Wenn man sich in einer Situation als Beschuldigter wiederfindet, dann sollte man niemals leichtfertig mit den Beschuldigtenrechten umgehen. Es ist unbedingt ratsam, zuerst mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Rücksprache zu nehmen, bevor man sich den Ermittlungsbehörden gegenüber äußert.
Das gilt, wenn man direkt angesprochen wird, eine Vorladung zur Vernehmung erhält, oder sich schriftlich äußern soll. Auch wenn man sich bereits geäußert hat, kann es sich noch lohnen umgehend Rechtsrat einzuholen.
Auch wenn man als Zeuge befragt wird oder befragt werden soll oder sich schriftlich äußern soll, bietet es sich in einigen Fällen an, auch hier zunächst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu kontaktieren, da die Grenzen zwischen dem Zeugen- und dem Beschuldigtenstatus oft fließend sein können. Handelt man vorausschauend so, dann lässt sich auf diese Weise die Möglichkeit der Verhinderung oder Abmilderung weiterer Folgen ausloten.
Oliver Eckert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht